Arbeitnehmerüberlassung – Experten diskutieren

Über 170 Sicherheitsverantwortliche, Einkäufer und Juristen namhafter Unternehmen informierten sich in zwei Veranstaltungen über die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes...

Über 170 Sicherheitsverantwortliche, Einkäufer und Juristen namhafter Unternehmen informierten sich in zwei Veranstaltungen über die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Das am 1. April 2017 in Kraft tretende Gesetz wird in vielen Unternehmen mit Sorge erwartet, reguliert es doch noch stärker als bisher den Einsatz von Leiharbeitnehmern.

Der Workshop „Einsatz von Fremdpersonal nach der AÜG-Reform. Dienst- und Werkverträge rechtssicher gestalten", durchgeführt von Securitas Deutschland und der Anwaltssozietät Clifford Chance, informierte über die Herausforderungen, denen sich Unternehmen durch die Gesetzesänderung stellen müssen, und zeigte fachlich fundierte Lösungsmöglichkeiten auf. Insbesondere die Darstellung von Praxisbeispielen durch Referenten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie eines Vertreters des Bundessozialgerichts begeisterte die Gäste.

„Die gelungene ungewöhnliche Zusammensetzung des Teilnehmerkreises führte zu interessanten Fragestellungen, gab wertvolle Impulse für die tägliche Arbeit und ist Basis weiterer notwendiger Diskussionen", fasste Sven Middelhauve, Referent und Leiter der Rechtsabteilung der Securitas Deutschland, die Veranstaltungen zusammen. „Die Workshops waren geprägt vom Austausch unter Experten, was zu wichtigem Wissenstransfer führte, der zu intensivieren sein wird", resümierte Frau Dr. Lena Lindemann, Referentin und Rechtsanwältin bei Clifford Chance.

Securitas und Clifford Chance setzen die Veranstaltungsreihe zu diesem Thema fort.

 

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