31.08.2017 • News

BDSW: PStS Dr. Günter Krings unterstützt Forderungen der Sicherheitswirtschaft

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeministerium des Innern, Dr. Günter Krings, betonte in einer politischen Diskussion in Mainz die Bedeutung der privaten Sicherheitsdienst...

v.l. Dr. Harald Olschok (Hauptgeschäftsführer des BDSW), Dr. Günter Krings...
v.l. Dr. Harald Olschok (Hauptgeschäftsführer des BDSW), Dr. Günter Krings (Parlamentarische Staatssekretär im Bundeministerium des Innern)

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeministerium des Innern, Dr. Günter Krings, betonte in einer politischen Diskussion in Mainz die Bedeutung der privaten Sicherheitsdienste. Er unterstützte auch den BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft bei seinen Forderungen nach veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auf Einladung von Ursula Groden-Kranich, Bundestagskandidatin der CDU, diskutierten neben Dr. Krings, der Vorstandsvorsitzende der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft (VSW), Peter H. Bachus, und der Hauptgeschäftsführer des BDSW, Dr. Harald Olschok, über die Zukunft der privaten Sicherheitsdienstleister. Dieser nutzte auch die Gelegenheit, Dr. Krings (re.) das Positionspapier des BDSW „Deutschland sicherer machen: Sicherheitswirtschaft stärken und Eigenvorsorge fördern“ zu übereichen.

Krings wies darauf hin, wie bedeutsam die Aufgaben der Sicherheitswirtschaft für die gesamte Sicherheit Deutschlands sind. Im Zuge der veränderten Sicherheitslage müssten deshalb auch die Zuständigkeitsbereiche und Zugehörigkeit der Branche zum Innenministerium zukünftig ernsthaft in Betracht gezogen werden. „Unsere Forderung, die private Sicherheit nicht mehr ausschließlich im Gewerberecht zu regeln, würde besonders für kritische Bereiche, wie den Schutz von Großveranstaltungen oder Flüchtlingsunterkünften, zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit beitragen, Olschok. Notwendig sei auch eine Aufgabenüberprüfung der derzeit von immer besser ausgebildeten Polizeibeamten wahrgenommenen Aufgaben. 

Krings unterstützt auch in diesem Bereich die Forderung nach einer Überprüfung, in welchen Bereichen der Einsatz von studierten Polizeibeamten notwendig sei und wo eine Entlastung durch private Sicherheitsdienste sinnvoll und effizient sei. „Ein gutes Beispiel ist der Einsatz von Polizeibeamten bei der Begleitung von Schwertransporten – hier ist ein Kommissar mit Bachelorabschluss einfach nicht notwendig“, so Krings und Olschok übereinstimmend.

„Die Sicherheit in Deutschland kann durch den Einsatz von Sicherheitsdienstleistern erhöht werden, wenn die Qualifizierung der Beschäftigten und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen stimmt.“ Dies erreicht man laut BDSW und VSW ebenfalls durch die Überarbeitung der Zuständigkeiten. Aber auch die Kontrolle und Überprüfung der Vorgaben, sei ein maßgeblicher Aspekt, der durch Übertragung in die Zuständigkeit des Innenministeriums gewährleistet werden könne. Das Gewerberecht sei an seine Grenzen gekommen, so Olschok abschließend.

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