Interaktion mobiler Endgeräte mit Brandmelderzentralen
Der "ZVEI-Arbeitskreis App" hat anlässlich der FeuerTrutz Messe in Nürnberg sein neues Merkblatt ‚Interaktion mobiler Endgeräte mit Brandmelderzentralen über IP-Netze‘ vorgestellt....
Der "ZVEI-Arbeitskreis App" hat anlässlich der FeuerTrutz Messe in Nürnberg sein neues Merkblatt ‚Interaktion mobiler Endgeräte mit Brandmelderzentralen über IP-Netze‘ vorgestellt. Das Merkblatt beschreibt empfohlene Sicherheitsanforderungen für den Fernzugriff auf Brandmelderzentralen (BMZ). Es entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ausgehend von den Zugangsebenen der EN54-2 werden drei Interaktionskategorien für den Fernzugriff unterschieden. Hierfür sind spezifische Zugangs- und Absicherungsregelungen zu implementieren.
„Das Merkblatt beschreibt die zu beachtenden Einflussfaktoren auf die Kommunikationssicherheit", so Claus Caspari, Leiter des Arbeitskreises. Er betont: „Es werden bewusst keine technischen Lösungsansätze formuliert, um stets für den aktuellen Stand der Technik sowie die individuellen Herstellerlösungen offen zu sein." Der Arbeitskreis im ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie nimmt damit zu einer immer dringlicheren Thematik Stellung. Einerseits gibt es explizite Kundenwünsche nach Fernzugriffsmöglichkeiten. Andererseits geht es um Techniken, die dem höchsten Schutzziel dienen und damit einer besonderen Sicherungspflicht unterlägen. „Für beide Interessenslagen musste ein verantwortungsvolles und zugleich praxistaugliches Verfahren gefunden werden. Das Merkblatt gibt hierfür erstmals eine konkrete Hilfestellung", beschreibt Caspari das Ziel des Arbeitskreises.
Im Mittelpunkt der Sicherheitsbetrachtung steht die Applikation für den Fernzugriff (AFFZ). Da die AFFZ sicherheitskritische Funktionen steuert, sind hohe Anforderungen zu stellen. Neben technischen sollten auch organisatorische Maßnahmen, wie z. B. eine Risikobeurteilung, bewertet werden.
Die Verantwortung für die Kommunikationsabsicherung geht jedoch über die Empfehlungen des Merkblatts hinaus. Sie liegt gemeinsam bei den Herstellern der Brandmelderzentrale, der AFFZ sowie den Planern, Errichtern und Betreibern des Gesamtsystems. „Denn die Verwendung von Technologien, die nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers der AFFZ liegen, kann starken Einfluss auf die Verfügbarkeit haben", unterstreicht Caspari.