10-Punkte-Katalog für mehr Sicherheit in Fußballstadien

In den Fußballstadien in Köln, Karlsruhe oder Düsseldorf kam es in den letzten Wochen zu unerfreulichen Auseinandersetzungen und Ereignissen. In den Medien wird häufig den eingeset...

Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDSW
Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDSW

In den Fußballstadien in Köln, Karlsruhe oder Düsseldorf kam es in den letzten Wochen zu unerfreulichen Auseinandersetzungen und Ereignissen. In den Medien wird häufig den eingesetzten privaten Sicherheitsdiensten einseitig die Schuld für die chaotischen und gewaltsamen Begegnungen zugeschoben. Diese Sicht, so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), greift zu kurz.

Vereine und Politik sind gefordert, schon lange erkannte Missstände „beherzt und mutig" zu verändern. Vereine sind als Veranstalter gefordert, ihre bisherigen Sicherheitskonzepte zu verbessern.

Wichtige Elemente zur Verbesserung der Situation sind die Qualität des Sicherheitskonzeptes und des Sicherheitsdienstes aber auch frühzeitige und umfassende Kommunikation aller Sicherheitsakteure.

Der BDSW hat bereits nach der Loveparade-Katastrophe 2010 ein Eckpunktepapier zum Veranstaltungsschutz herausgegeben. "Dieses ist wegweisend für die Qualität von Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen und gilt vor allem auch für den Fußball", so Olschok.

10 Punkte des BDSW zur nachhaltigen Verbesserung des Schutzes von Veranstaltungen insbesondere in Fußballstadien:

1.Leistungsfähigkeit des Sicherheitsunternehmens Führungskräfte mit nachweislicher Erfahrung im Veranstaltungsschutz

  • Haftung: ausreichender Versicherungsschutz
  • Angemessene Unternehmensgröße in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung bzw. den geforderten Ordnern und Sicherheitskräften
  • Kommunikations- und Führungsfähigkeit durch den Einsatz geeigneter sowie mindestens mit dem Führungskreis des Veranstalters abgestimmter Funk- und Fernmeldetechnik
  • Eigene Unternehmenskontrollen durch Supervisor
  • Vorhandensein eines (allgemeinen) Sicherheitskonzepts für Großveranstaltungen
  • Einhaltung der Vorgaben des Veranstalters bzw. Ordnungsbehörden
  • Frühzeitige Einbindung in die Sicherheitsplanung

2.Einhaltung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für das eingesetzte Personal

  • Unterrichtungsverfahren bzw.
  • Sachkundeprüfung
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • qualifizierter Auszug aus dem Bundeszentralregister


3.Aufgabenspezifische Qualifizierung

4.Frühzeitige und umfassende veranstaltungsspezifische Einweisung vor einer Großveranstaltung

5.Einhaltung der tariflichen Mindestlöhne und Qualitätsstandards

6.Einsatz von Subunternehmen nur unter strikter Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen

7.Lückenlose Dokumentation

8.Klassifikation von Großveranstaltungen

  • Gewaltpotenzial
  • Crowdcontrol, etc.

9.Kontrollen durch Ordnungsbehörden, Polizei, etc.

10.Staatliches Rahmenkonzept für Großveranstaltungen
Vorgaben für Anzahl der Ordner/Sicherheitskräfte analog zur FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006

 

 

 

 

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