02.08.2014 • NewsBDSWMindestlöhneDr. Harald Olschok

BDSW: Mindestlöhne in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt steigen um 8,7 Prozent

Die Mindestlöhne für die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Objektschutz, Separatwachdienst sowie im Veranstaltungsdienst steigen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-V...

Dr. Harald Olschok
Dr. Harald Olschok

Die Mindestlöhne für die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Objektschutz, Separatwachdienst sowie im Veranstaltungsdienst steigen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zum 1. Juli 2014 von 7,50 € auf 8,15 €, darauf wies der Hauptgeschäftsführer des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Dr. Harald Olschok, hin.

Erstmals, so Olschok, sei es gelungen, für die vier Bundesländer einheitliche gleichlautende Tarifverträge mit der Vereinten Dienstleistungs-gewerkschaft ver.di abzuschließen. Die Tarifverträge für die über 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhalten aber auch Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht. Der Nachtzuschlag betrage 5 Prozent, der Sonntags-zuschlag 25 Prozent und der Feiertagszuschlag 50 Prozent.

Die erhebliche Erhöhung ist die Reaktion auf die immer weiter steigenden Anforderungen an die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Gefordert sind nun die Arbeitsministerien der genannten Länder, diese Tarifverträge auch für allgemeinverbindlich zu erklären um diese Regelung auch auf die nicht verbandsgebundenen Unternehmen zu erstrecken. In allen Ländern, so Olschok, läge der Marktanteil der Mitgliedsunternehmen des BDSW deutlich über 50 Prozent, sodass keine Gründe gegen die Allgemeinverbindlichkeit sprechen.

Der Hauptgeschäftsführer des BDSW wies aber auch darauf hin, dass die Vielfalt der von den privaten Sicherheitsdiensten wahrgenommen Aufgaben eine differenzierte Tarifpolitik erforderlich machen. So werden z.B. in den Bereichen Luftsicherheit, Schutz von kerntechnischen Anlagen oder auch von militärischen Liegenschaften Stundengrundlöhne gezahlt, die deutlich über den genannten Mindestlöhnen lägen. Gerade die Vorfälle bei der Bewachung von militärischen Liegenschaften in der jüngsten Zeit würden deutlich machen, dass nur qualifizierte, tarifgebundene Sicherheitsunternehmen in der Lage wären, den notwendigen Schutz zu gewährleisten. „Dumping-Löhne schaden nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern letztlich auch den Kunden", so Olschok.

Er wies abschließend darauf hin, dass es insbesondere darum gehe, den staatlichen Schutz auch für die genannten Zuschläge in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen zu erhalten. Die Vergabegesetze in den vier Ländern würden zwar einen Mindestlohn von 8,50 € voraussetzen, jedoch würden davon weitgehend die Zuschläge ausgeblendet. „Dies mag für Branchen wie Reinigung oder Bau nicht von Bedeutung sein. Für Sicherheitsmitarbeiter aber, die überwiegend dann im Einsatz sind, wenn andere Bürger ihren wohlverdienten Feierabend genießen, sind Zuschläge ein Anreiz und Ausgleich für die Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten", schloss Olschok.

 

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