10.03.2026 • News

BG Bau: Verbände einigen sich auf Sicherheitsanforderungen

Der Fachbereich Bauwesen im Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gemeinsam mit Verbänden aus Handwerk, Handel und Industrie verbindliche Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten festgelegt. Diese wurden während der Messe Dach+Holz als Anhang zur Dachlattenvereinbarung unterzeichnet und veröffentlicht. Ziel ist es, die Arbeitssicherheit auf Dächern weiter zu verbessern und Durchsturzunfälle wirksam zu vermeiden.

Die Unterzeichner der Dachlattenvereinbarung (v.l.n.r.): Dirk Bollwerk,...
Die Unterzeichner der Dachlattenvereinbarung (v.l.n.r.): Dirk Bollwerk, Präsident des ZVDH, Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Leiter des Fachbereichs Bauwesen der DGUV und komm. stellv. Leiter Hauptabteilung Prävention der BG Bau, Georg Lange, Geschäftsführer des BDF, Peter Aicher, Vorsitzender Vorstand von Holzbau Deutschland, Lutz Schmelter, Vizepräsident DeSH, Thomas Goebel, Geschäftsführer des GD Holz, Denny Ohnesorge, Hauptgeschäftsführer des HDH.
© BG Bau

Dachlatten, die als Standplatz genutzt werden sollen, müssen durchbruchsicher sein. Die dafür maßgeblichen Anforderungen sind in der „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ (Dachlattenvereinbarung) aus dem Jahr 2022 geregelt. Neben den Produkteigenschaften enthält sie Vorgaben zur Sortierung, Beschreibung, Kennzeichnung und Markierung von Dachlatten als Standplatz für Bauarbeiten. Gemeinsames Ziel der unterzeichnenden Organisationen ist es, die Sicherheit von Personen, die auf Dächern arbeiten, zu gewährleisten und Arbeitsunfälle nachhaltig zu verhindern.

Der nun in Köln unterzeichnete Anhang zur Dachlattenvereinbarung definiert die Produkt- und Produktionsanforderungen für Dachlatten mit Keilzinkenverbindung. Die Regelung gilt für visuell oder maschinell nach der Festigkeit sortierte keilgezinkte Dachlatten für tragende Zwecke. Sie stellt sicher, dass sowohl das verwendete Holz als auch die Keilzinkenverbindung der Dachlatten ausreichend tragfähig sind, um den Sicherheitsanforderungen bei Arbeiten auf Dächern zu entsprechen. Gleichzeitig schafft sie Rechtssicherheit für Hersteller sowie Anwender.

„Mit dem Anhang zur Dachlattenvereinbarung stellen wir klar: Auch keilgezinkte Dachlatten können als sicherer Standplatz bei Dacharbeiten genutzt werden. Wie bisher ist das Lattenholz CE-gekennzeichnet und an der Stirnseite rot markiert. Damit schaffen wir Sicherheit auf der Baustelle und Orientierung für Hersteller sowie Anwender“, sagt Marco Einhaus, Leiter des Fachbereichs Bauwesen der DGUV und kommissarischer stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).

Der neue Anhang ergänzt die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ vom 8. Juli 2022 und tritt am 25. Februar 2026 in Kraft. Er wird vom Fachbereich Bauwesen der DGUV sowie den unterzeichnenden Verbänden Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz), Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH), Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) sowie Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) getragen.

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