Die Lage spitzt sich zu
Aufgrund des Maßnahmenkatalogs der Bayerischen Staatsregierung findet die SPS 2021 vom 23. bis 25.11.2021 nun als 2G Veranstaltung statt.
Aufgrund des Maßnahmenkatalogs der Bayerischen Staatsregierung findet die SPS 2021 vom 23. bis 25.11. nun als 2G Veranstaltung statt. Damit reagiert der Messebetreiber Mesago auch auf die jüngsten Entwicklungen im Pandemiegeschehen und den sprunghaften Anstieg der Neuinfektionen insbesondere in Bayern.
Vor einer "drohende Überlastung des Gesundheitssystems" warnte die Bayerische Staatskanzlei bereits in ihrer Pressemitteilung vom 06. November. Vor allem die Zahl der ungeimpften Coronapatienten mit schwerem Krankheitsverlauf stieg in jüngster Zeit sprunghaft an. Aktuelle liegen mehr als 600 Covid-19-Patienten auf der Intensivstation, womit eine kritische Intensivbettenauslastung überschritten wird. Entsprechend trat am 09. November in Bayern die rote Ampelphase in Kraft. Demnach dürfen Veranstaltungen wie die SPS nur noch unter Einhaltung der 2G-Regeln durchgeführt werden. Das heißt, nur noch genesene oder geimpfte Personen erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises in deutscher oder englischer Sprache sowie einem amtlichen Lichtbildausweis Zugang auf das Messegelände.
Als genesen gilt, wer über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt. Die zugrundeliegende Testung muss mittels PCR-Verfahren erfolgt sein und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Als vollständig geimpft gilt hingegen jeder, der ein von der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenes Vakzin erhalten hat und dessen abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich Personal vor Ort (Mitarbeiter auf dem Messestand, Hostessen, Caterer auf Ihrem Stand etc.). Für diese Personen ist der Zungang auch dann gestattet, wenn diese einen PCR-Testnachweis erbringen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Im Rahmen der 2G-Regelung entfallen die Maskenpflicht sowie die bestehenden Abstandsregelungen vollständig. Der Veranstalter weisst jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es Besuchern und Ausstellern frei steht, dennoch eine Maske zu tragen. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Hygienekonzepts auch auf die Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts verwiesen. Weitere Informationen z. B. zu Regelungen bei Auf- und Abbau-Arbeiten oder Beschränkungen beim Online-Ticketverkauf erhalten Interessierte unter diesem Link.