30.10.2024 • Anzeige • News

Die neue EU-Maschinenverordnung: Ein Wendepunkt für die Maschinenbranche

Der Sensorhersteller Sick bietet einen praxisnahen Überblick über die Auswirkungen und wichtigsten Punkte der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Sick EU-Maschinenverordnung
© Sick

Die EU-Maschinenverordnung markiert einen bedeutenden Schritt, der die Maschinenindustrie verändert und die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) ersetzt. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die für Händler, Importeure, Hersteller, Inverkehrbringer und Modernisierer von Maschinen von großer Bedeutung sind. Sie erweitert den Geltungsbereich, indem sie neue Akteure der Wirtschaft einbezieht, die bisher von der MRL nicht erfasst wurden. Zudem sind weiterhin verpflichtende Konformitätsbewertungen, wenn auch in veränderter Form, für Maschinen und deren zugehörige Produkte vorgesehen. Darüber hinaus legt die Verordnung klare Vorgaben und Anforderungen für neue technologische Entwicklungen fest, die die Sicherheit von Maschinen betreffen – darunter kollaborative Robotik, Künstliche Intelligenz und das Thema Cybersicherheit.

Die einschneidenden Veränderungen frühzeitig beachten

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt umfassende Neuerungen im Vergleich zur MRL mit sich und erfordert von allen betroffenen Akteuren ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Es wäre jedoch ein Fehler, sich erst am Stichtag, dem 20. Januar 2027, mit der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen. Denn ab diesem Datum tritt die EU-Maschinenverordnung ohne Übergangsfrist in Kraft und löst die MRL vollständig ab. Schon jetzt ist es möglich, Maschinen parallel zur derzeit geltenden MRL und der EU-Maschinenverordnung auf ihre Konformität zu prüfen und die Einhaltung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 proaktiv zu erklären. Auch wenn bis zum Stichtag möglicherweise nicht alle EU-Maschinenverordnung -relevanten Normen harmonisiert sind, können betroffene Maschinen schon heute gesetzeskonform gestaltet werden.

Fachkundige Unterstützung als „Sicherheitsnetz“ für die EU-Maschinenverordnung

Die EU-Maschinenverordnung ist bereits beschlossen und befindet sich in der Einführungsphase. Es ist verständlich, dass Unsicherheiten und Fragen zur Verordnung, ihrer Anwendung und Interpretation bestehen. Nur wenige der betroffenen Akteure sind Experten für Maschinensicherheit und Normen. Unternehmen wie Sick, die als zertifizierte Sicherheitspartner fungieren, können helfen, rechtliche und technische Herausforderungen zu bewältigen. Sick verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Experten für Maschinensicherheit und ein breites Angebot an Sicherheitstechnologie für Maschinen und Produktionsanlagen. In Zusammenarbeit mit Beratungsunternehmen entsteht so eine Art „Sicherheitsnetz“, das eine erfolgreiche und reibungslose Umsetzung der EU-Maschinenverordnung sicherstellt.

Erste Orientierung geben die Landingpage www.sick.com/mvo mit Zugang zum Sick-Virtual-Classroom-Training oder dem ausführlichen FAQ-Content.

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