24.10.2025 • TopstoryVideosicherheitVideoüberwachungDSGVO

Videoüberwachung im Museum: Datenschutz und Kameraauswahl

Sicherheit für Kulturgüter ist - auch angesichts des Diebstahls im Pariser Louvre - ein wichtiges Thema. Dabei ist auch von Bedeutung: die Überwachung mittels Videotechnik.

Bei der Installation einer Videoüberwachung wird aus datenschutzrechtlichen Gründen zwischen zwei Verfahren unterschieden. Die Videobeobachtung überträgt ein Live-Bild und gilt quasi als verlängertes Auge des Wachpersonals. Da hier keine Speicherung der Bild-Daten stattfindet, ist der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als weniger gravierend einzustufen. Anders liegt der Fall bei einer Videoaufzeichnung. Gespeicherte Bilder mit Aufnahmen von Personen sind datenschutzrelevant. Sie dürfen nur so kurz wie möglich gespeichert werden. Für die Installation in einem Museum müssen bereits bei der Einrichtung des Systems die Löschfristen definiert und eingehalten werden.

Skulptur, Venus von Milo vor farbigem Gemälde
Museen und Ausstellungen müssen beim Einsatz von Videoüberwachung die DSGVO beachten.
© Wiley / Shutterstock / Comaniciu Dan

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