17.10.2023 • TopstoryVideosicherheitVideoüberwachungDSGVO

Videoüberwachung im Museum: Datenschutz und Kameraauswahl

Bei der Installation einer Videoüberwachung wird aus datenschutzrechtlichen Gründen zwischen zwei Verfahren unterschieden. Die Videobeobachtung überträgt ein Live-Bild und gilt quasi als verlängertes Auge des Wachpersonals. Da hier keine Speicherung der Bild-Daten stattfindet, ist der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als weniger gravierend einzustufen. Anders liegt der Fall bei einer Videoaufzeichnung. Gespeicherte Bilder mit Aufnahmen von Personen sind datenschutzrelevant. Sie dürfen nur so kurz wie möglich gespeichert werden. Für die Installation in einem Museum müssen bereits bei der Einrichtung des Systems die Löschfristen definiert und eingehalten werden.

Museen und Ausstellungen müssen beim Einsatz von Videoüberwachung die DSGVO...
Museen und Ausstellungen müssen beim Einsatz von Videoüberwachung die DSGVO beachten. © Engin Akyurt, Pixabay

Ein Raubüberfall in Manching sorgte im Dezember 2022 für Aufsehen: Diebe stahlen aus dem Kelten-Römer-Museum einen wertvollen antiken Schatz. Fast 500 Goldmünzen verschwanden aus der Vitrine. Nicht nur der materielle Verlust ist hier zu beklagen, sondern auch ein unwiederbringliches Kulturgut. Dieser und weitere Fälle veranlassten die Bayerische Regierung 2023 zusätzliche Fördermittel in Höhe von einer Million Euro bereitzustellen, damit staatliche Museen und Sammlungen in die Modernisierung ihrer Sicherheitssysteme investieren können. Auch die nichtstaatlichen Museen erhalten Unterstützung.

Bei vielen Museen und Sammlungen steht die Investition in aktuelle Videotechnologie ganz oben auf der Agenda. Denn neben dem Schutz der Museumsobjekte eignet sich Videoüberwachung auch zur Verhinderung von Vandalismus. Das Dilemma besteht darin, dass Museen sich zwar viele Besucher wünschen, das Risiko von Schäden an Objekten und Gebäuden aber mit der Zahl der anwesenden Personen stetig steigt. Da eine Überwachung der Ausstellungsräume nicht immer und zu jeder Zeit durch Personal vor Ort erfolgen kann, liegt eine Videoüberwachung für Museumsgebäude und Ausstellungen nahe. Der Einsatz von Video in staatlichen Institutionen wird in länderspezifischen Datenschutzverordnungen geregelt, z. B. im Bayerischen Datenschutzgesetz.


DSGVO-Regeln im Museum

Ausstellungsräume gelten als öffentlicher Raum. Hier gilt daher das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher ist die Installation einer Videoüberwachung nur mit Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung überhaupt umsetzbar.

Bildaufnahmen von Menschen sind immer als Eingriff in die persönlichen Grundrechte zu werden. Dies darf nur erfolgen, wenn die Verhältnismäßigkeit dafür nachgewiesen ist. Für eine Abwägung muss der Zweck der Videoüberwachung genau dargelegt werden. Ist das Ziel zum Beispiel die Verhinderung von Vandalismus, muss zunächst geprüft werden, ob dies auch mit anderen Mitteln gewährleistet werden könnte, zum Beispiel mit einer Absperrung vor dem Objekt. Erst wenn die Prüfung ergibt, dass ein Schutz der Museumsobjekte oder des Museumsgebäudes anders nicht zu bewerkstelligen ist, ist die Nutzung einer Videoüberwachung verhältnismäßig. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit für ein Museum als einem öffentlichen Haus wird von einem Sachverständigen beurteilt. Außerdem muss in staatlichen Museen auch der Personalrat hinzugezogen werden, in nichtstaatlichen Einrichtungen entsprechend ein Betriebsrat, falls vorhanden.


Videoüberwachung wirkt bereits präventiv

Ein Videoüberwachungssystem kann in mehrfacher Weise wirken, oft bereits präventiv. Bereits die Installation von Kameras schreckt manchen potentiellen Täter ab. In manchen Fällen reichen sogar Kameraattrappen, um zum Beispiel Vandalismus einzuschränken. Noch besser wirkt eine integrierte Videoanalyse, die Videobilder so analysiert, dass bei definierten Ereignissen ein Wachdienst alarmiert wird, zum Beispiel, weil die Kamera Personen detektiert, die sich außerhalb der normalen Öffnungszeiten im Gebäude aufhalten. Muss trotz aller präventiven Maßnahmen ein Diebstahl gemeldet werden, sind Videoaufnahmen zur Aufklärung der Straftat unverzichtbar.

Bei der Installation einer Videoüberwachung wird aus datenschutzrechtlichen Gründen zwischen zwei Verfahren unterschieden, nämlich einer Videobeobachtung und einer Videoaufzeichnung. Da die Videobeobachtung ein Live-Bild überträgt, gilt sie quasi als verlängertes Auge des Wachpersonals. Da hier keine Speicherung der Bild-Daten stattfindet, ist der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als weniger gravierend einzustufen. Anders liegt der Fall bei einer Videoaufzeichnung. Gespeicherte Bilder mit Aufnahmen von Personen sind datenschutzrelevant. Sie dürfen nur so kurz wie möglich gespeichert werden. Für die Installation in einem Museum müssen bereits bei der Einrichtung des Systems die Löschfristen definiert und eingehalten werden. Auch welcher Mitarbeiter Zugang zur Aufzeichnung hat, muss genauestens geregelt sein.


Hinweisschild muss Zweck beinhalten

Für die Nutzung der Videoüberwachung wichtig ist die Kennzeichnungspflicht am Gebäude. Bereits vor dem Betreten des überwachten Bereichs müssen die Besucher darauf hingewiesen werden. Ein Piktogramm nach DIN 33450 mit einer Kamera sollte auf dem Hinweis verwendet werden, es reicht aber nicht aus. Das Hinweisschild sollte den Zweck der Videoüberwachung, einen Ansprechpartner sowie die Löschfrist der Daten veröffentlichen.

Videoüberwachung kann auch mit anderen Sicherheitssystemen kombiniert werden. Sie lässt sich datensparsam betreiben, wenn sie nur dann zugeschaltet wird, wenn zum Beispiel eine Zutrittskontrolle Auffälligkeiten meldet. Dann steuert eine zugeschaltete Videoüberwachung Bildsequenzen bei, um schnell auf auffällige Zutrittsereignisse reagieren zu können. Der Wachdienst kann durch die übertragenen Bilder beurteilen, ob weitere Reaktionen notwendig sind.

Museen können mit Videoüberwachung unterschiedlichste Aufgaben lösen. Sie lassen sich grob untergliedern in folgende Funktionen:

  • Überwachen, z. B. Personenanzahl im Eingangsbereich
  • Detektieren, z. B. nächtliche Eindringlinge im Museum
  • Beobachten, z. B. Verhalten der Besucher in der Ausstellung
  • Erkennen, z. B. Vandalismusversuche am Gebäude/Objekt
  • Identifizieren, z. B. zur Aufklärung eines Kriminalfalls

 

Kameraauswahl für die ­Videoüberwachung im Museum

Für die verschiedenen Aufgaben sollte die technische Ausstattung einer Kamera adäquat sein. Die optische Qualität (Auflösung, Objektiv, Verschluss, Lichtstärke, Sensorgröße) sollte dem Einsatzgebiet entsprechend gewählt werden. Soll ein größerer Bereich überwacht werden, wie ein Außengelände, reicht meist eine grobe Auflösung, also eine geringe Pixel-Zahl. Eine höhere Auflösung empfiehlt sich dann, wenn einzelne Objekte von großem Wert überwacht werden sollen. Dies kann bei der Aufklärung von Diebstählen hilfreich sein.

Mit Videoanalyse kann heute schon eine forensischen Suche im Bildmaterial betrieben werden. So kann zum Beispiel nach Menschen mit Kleidungsstücken in besonderer Farbe gesucht werden, z. B. eine Person mit einem gelben Pullover.

Für die Kamerawahl zu berücksichtigen sind auch die Montageorte. Beim Einsatz im Freien können Regen oder Schnee, aber auch Insekten das Aufnahmeergebnis verschlechtern. Zur Verbesserung der Erkennbarkeit durch starke Bewachsung auf dem Außengelände eignen sich zum Beispiel Wärmebildkameras (Thermalkameras), die Menschen aufgrund der Körpertemperatur detektieren. Besondere Kameratypen sorgen sogar mit wasserabweisender Technik für gleichbleibend gute Aufnahmen, auch bei starkem Regen. Für schlechte Lichtverhältnisse verbessern Kameras mit lichtempfindliche Sensoren die Sicht.


Bauformen und deren Relevanz

Die Kameraform hat Auswirkungen auf das Bildmaterial: Starr ausgerichtete Kameras, Dome-Kameras, Dreh-, schwenk- und zoombare Kameras bis hin zu speziellen Kameras, wie Wärmebildkameras oder explosionsgeschützte Kameras lassen sich unterschiedlich verwenden. Die Bauform der Kamera hat Auswirkungen auf die übertragenen Bilder. Ist eine schwenkbare Kamera notwendig, damit der Blickwinkel geändert werden kann? Hier müssen dann wieder die Grundlagen der DSGVO berücksichtigt werden, so dass zum Beispiel Bildbereiche außerhalb des Museums nicht mit aufgenommen werden. Hier kann eine Verpixelung bestimmter Zonen hilfreich sein.

Gegen beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes Verdrehen, gegen mechanisches Verstellen sind die Dome-Kameras gut geschützt. Die feste Glaskuppel ist durch ihre Bauform bereits vor Angriffen abgesichert. Werden Kameras mit dem Netzwerk verbunden, kann von jedem beliebigen Ort und Gerät auf die Bilder zugegriffen werden, z. B. durch einen externen Wachdienst. Dies ist im Alarmfall von großem Vorteil und erhöht die Reaktionsgeschwindigkeit bei einem kriminellen Zwischenfall.

Grundsätzlich empfehlen sich fest ausgerichtete Kameras für definierte Überwachungsbereiche und schwenkbare Kameras für das genauere Betrachten mit Zoom-Faktor als Unterstützung. Hier empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Experten.

Die feste Glaskuppel einer Dome-Kamera ­bietet durch ihre Bauform einen guten...
Die feste Glaskuppel einer Dome-Kamera ­bietet durch ihre Bauform einen guten Schutz der Kamera, auch gegen ­Vandalismus im Museums­umfeld. © Axis

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