22.05.2025 • Topstory

Neue Gefahrstoffverordnung: Wo besteht in Ihrem Betrieb Handlungsbedarf?

Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen regelt umfassend die Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen, die zum Beispiel entzündbar, akut toxisch, ätzend oder krebserzeugend sind.

Infraserv Höchst Neue Gefahrstoffverordnung
© Infraserv Höchst

Am 13. November 2024 verabschiedete das Bundeskabinett eine neue Gefahrstoffverordnung, die eine Reihe von Anforderungen mit sich bringt. Neu sind Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest, die sogar für den Privatbereich gelten. Hier gibt es besondere Meldepflichten die zu berücksichtigen sind. Wer beispielsweise Tätigkeiten an asbestbelasteten Gebäuden oder technischen Anlagen veranlasst, muss dem Auftragnehmer im Rahmen der Mitwirkungs- und Informationspflichten nach § 5 a Baubeginn und Baujahr des Objekts mitteilen. Zudem gibt es Änderungen für Tätigkeiten mit sogenannten KMR-Stoffen. Diese sind krebserzeugend, keimzellmutagen und reproduktionstoxisch und werden je nach Gefährlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt.

Insbesondere für Unternehmen bringt die Gefahrstoff-Verordnung neue Pflichten

Es gibt Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten. Hier besteht nun Meldepflicht bei der Überschreitung von Beurteilungsmaßstäben bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen. Außerdem wurden die Aufzeichnungspflichten bei Tätigkeiten mit der Exposition gegenüber KMR-Stoffen konkretisiert und um die der reprotoxischen Stoffe erweitert. Alle Überschreitungen müssen innerhalb von zwei Monaten an die Behörden gemeldet werden. Es muss ein Maßnahmenplan erstellt und an die Behörden übermittelt werden.

Warum lohnt sich die frühzeitige Anpassung an die neuen Vorgaben der Gefahrstoff-Verordnung? 

Oberstes Ziel: Um das Unternehmen schnellstmöglich, rechtssicher aufzustellen.

Experten-Tipp: Als Unternehmen müssen sie regelmäßig ihre Gefährdungsbeurteilung aktualisieren, nutzen sie die Gelegenheit, um zu prüfen, ob sie alle Forderungen an die neue Gefahrstoffverordnung erfüllen. Hier sind unter anderem die Mitarbeiter zu unterweisen und das Gefahrstoffverzeichnis zu aktualisieren.

Die Arbeitsschutz-Experten von Infraserv Höchst beraten im Detail über die Änderungen bei der Gefahrstoff-Verordnung.


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