Die neue EU-Maschinenverordnung: eine Revolution für die Maschinenindustrie

Sensorhersteller Sick gibt einen praxisorientierten Überblick zu den Auswirkungen und relevanten Eckpunkten der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO).

Die europäische Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (kurz MVO) ist ein Meilenstein, der die Landschaft der Maschinenindustrie umgestaltet und die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) ablöst. Sie bringt eine Fülle von Veränderungen mit sich, nach der sich Händler, Importeure, Inverkehrbringer, Hersteller und Modernisierer von Maschinen richten müssen. Neben der Einbeziehung von neuen Wirtschaftsakteuren, die von der MRL noch nicht betroffen waren, und damit der Ausweitung des Anwendungsbereichs, sind Anpassungen der Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und zugehörige Produkte integriert. Die MVO liefert gleichzeitig Vorgaben und Anforderungen auf die Herausforderungen, die neue Technologien an die Maschinensicherheit stellen – unter anderem die kollaborative Robotik, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder auch generell das Thema Cybersecurity.

Die gravierenden Änderungen schon jetzt vorbedenken

Die MVO bringt somit tiefgreifende Veränderungen gegenüber der MRL mit sich – und damit auch eine hohe Eigenverantwortung der betroffenen Wirtschaftsakteure. Sich erst zum Stichtag 20. Januar 2027 – zu diesem Termin ersetzt die MVO ohne Übergangszeit die MRL und ist dann unmittelbar und verpflichtend anzuwenden – mit der neuen Rechtssituation zu beschäftigen, wäre jedoch nicht der richtige Weg. Denn schon vorher und damit zum aktuellen Zeitpunkt ist die Bewertung der Konformität zu der MVO und damit parallel zur aktuell gültigen MRL möglich. Von der MVO betroffene Maschinen können also schon heute proaktiv gesetzeskonform ausgelegt und diese Konformität auch erklärt werden – und dies auch für den anzunehmenden Fall, dass bis zu dem Stichtag keine formelle und inhaltliche Harmonisierung aller MVO-relevanten Normen erfolgt sein dürfte.

Der gute Rat von Experten als MVO-„Sicherheitsfallschirm“

Die MVO ist verabschiedet und befindet sich in der Startphase. Unsicherheiten und Fragen zu Einzelheiten der Verordnung und ihren wesentlichen Inhalten, zur Anwendung und Interpretation sind nur natürlich. Zumal nur die wenigsten betroffenen Wirtschaftsakteure auch ausgewiesene Experten für Maschinensicherheit und Normenanwendungen sein dürften. Unternehmen wie Sick als zertifizierte Sicherheitspartner können diesen Unternehmen helfen, mögliche gesetzliche und fachliche Herausforderungen zu erkennen und zu meistern. So verfügt Sick beispielsweise über ein großes Netz an zertifizierten Experten für Maschinensicherheit und ein umfangreiches Portfolio an Sicherheitstechnik für Maschinen und Produktionsanlagen. Bei der Zusammenarbeit mit Beratungsunternehmen wird so eine Art „Sicherheitsfallschirm“ gespannt, der eine zielsichere und sanfte Landung auf dem noch fremden MVO-Terrain gewährleistet.

Erste Orientierung gibt die Landingpage mit Zugang zum Sick-Virtual-Classroom-Training oder dem ausführlichen FAQ-Content.

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