DIN und DKE gründen Gemeinschaftsgremium „Cybersecurity“

Wie der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik mitteilt, haben das Deutsche Institut für Normung (DIN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in einer konstituierenden Sitzung das Gemeinschaftsgremium „Cybersecurity“ gegründet.

Damit werden die Kompetenzen im Bereich Cybersicherheits-Normung in Deutschland zukünftig gebündelt. Die deutschen Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Verbraucherschutz erhalten bei den zu erwartenden Normungsaktivitäten durch bevorstehende EU-Regulierungen so besseren Zugang zur Mitgestaltung. Aufgrund des zunehmend querschnittlichen Charakters von Cybersicherheit und den erwartet stärkeren Normungsaktivitäten auf europäischer Ebene bündeln DIN und DKE ihre Aktivitäten und entwickeln ihre Normungsstrukturen in diesem Bereich weiter. Die nationalen Aktivitäten zur Bearbeitung europäischer Normungsvorhaben von CEN CENELEC Joint Technical Committe 13 und ETSI Technical Committee Cyber werden daher normenausschussübergreifend über das neue DIN DKE Gemeinschaftsgremium „Cybersecurity“ gesteuert. Das neue Gemeinschaftsgremium wird als nationales Spiegelgremium für die Konsolidierung der deutschen Meinung sowie die Entsendung der deutschen Delegation in die europäischen Gremien zuständig sein. 

                                                     

Cybersicherheit werde zur Marktzugangsvoraussetzung – entsprechende Normen helfen Herstellern, ihre Produkte in Verkehr bringen zu können, so Christoph Winterhalter, Vorstandsvorsitzender von DIN. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich noch in diesem Sommer eine der CE-Kennzeichnung zugrunde liegende Produktrichtlinie, die Europäische Funkanlagenrichtlinie, überarbeiten. Somit werden Anforderungen an Cybersicherheit für einen Großteil der Produkte verpflichtend. An die europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI werden auf dieser Grundlage Normungsaufträge zur Erarbeitung harmonisierter europäischer Normen erteilt. Die Interessen der deutschen Wirtschaft, Wissenschaft, der öffentlichen Hand und von Verbrauchern werden über DIN und DKE eingebracht und zukünftig im neuen Gemeinschaftsgremium „Cybersecurity“ gebündelt.

Cybersicherheit sei ein kritischer Faktor für die Erfolgschancen von digitalen Zukunftstechnologien – Europas Wirtschaft und Gesellschaft fordert daher einen konsistenten Rahmen, der Planungssicherheit gibt und gleichzeitig die Cybersicherheit in der EU erhöht, so Wolfgang Niedziella, Mitglied der DKE Geschäftsleitung. In der Gestaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen durch mehrere Rechtsakte versteht die Europäische Union Normung und Standardisierung als maßgebliche Bausteine. Zentrale Bedeutung für einen Großteil der Hersteller von Produkten mit IT-Komponenten wird die anstehende Aufnahme von Cybersicherheit in die Europäische Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive, RED) haben. Um Produkte, die unter diese Richtlinie fallen, auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, müssen Hersteller in Zukunft auch ihre Konformität hinsichtlich Cybersicherheitsanforderungen erklären (CE-Kennzeichnung). Dazu kann auf harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden. Werden diese eingehalten, wird davon ausgegangen, dass auch die Anforderungen des Rechtsakts erfüllt sind (sog. Vermutungswirkung). Harmonisierte europäische Normen werden auf Grundlage von Normungsaufträgen der Europäischen Kommission in Gremien der Europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI entwickelt. 

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