05.01.2012 • News

DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall"

DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall". Die DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ ist unter maßgebliche...

DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall". Die DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ ist unter maßgeblicher Mitarbeit des ZVEI im DKE erarbeitet und im September 2007 veröffentlicht worden und in Kraft getreten.

Damit ist der Aufbau und Betrieb für Sprachalarmanlagen national geregelt, die an eine Brandmeldezentrale (BMZ) angeschlossen sind.

Sprachalarmanlagen werden bei Detektion im Brandfall direkt durch die BMZ angesteuert und leiten eine automatisierte und geordnete Räumung der Gebäude ein.

Die DIN VDE 0833-4 korrespondiert mit der DIN 14675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“. Die anpassende Änderung der DIN 14675 steht noch an.

Der ZVEI hat zusammen mit dem BHE einen Normungsantrag beim DIN gestellt, damit die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung wie für Brandmeldeanlagen nur von zertifizierten Fachbetrieben und dort nur von den anerkannten Personen durchgeführt werden kann.

Dem Normungsantrag wurde stattgegeben, und das DIN wird in einem Arbeitskreis die notwendigen Änderungen in die DIN 14675 einarbeiten. Mit einem Ergebnis wird in 2009 gerechnet.

Danach dürfen voraussichtlich nur noch zertifizierte Unternehmen mit einem Nachweis ihrer Sachkunde an Sprachalarmierungsanlagen arbeiten.

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