Kötter: KRITIS – Gehört Ihr Unternehmen jetzt auch dazu?
Wie Kötter Security mitteilt, bringt 2024 einen neuen Sektor in die KRITIS-Verordnung. Jetzt zählen auch Unternehmen der Siedlungsabfallentsorgung ab einer gewissen Größe zu KRITIS-Betreibern.
Entscheidend sind die in der Verordnung definierten Schwellenwerte. Als ersten Schritt sind daher die betreffenden Abfallentsorger zur Melde- und Nachweispflicht gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet. Die geforderten Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber der Aufsichtsbehörde sind nachzuweisen.
Die zur Kötter Unternehmensgruppe gehörende German Business Protection GmbH (GBP) kann aufgrund ihrer langjährigen Projekterfahrung unterstützen, indem sie ein Unternehmen im gesamten Anforderungsspektrum abbildet – angefangen bei der Risiko- und Sicherheitsanalyse über die Erstellung eines individuellen Resilienzkonzepts bis hin zur Auditierung nach § 8a BSIG. Maßgebend hierfür ist die Ausprägung der vorhandenen Sicherheitsarchitektur der Organisation, die auch durch entsprechendes PEN Testing validiert wird. Die Experten (mit der entsprechenden erweiterten Prüfverfahrenskompetenz) können die erforderlichen Prüfungen gegenüber der Aufsichtsbehörde vorab beratend vorbereiten oder auditieren.