Luftsicherheit: Fünf-Punkte-Katalog
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat anlässlich der Sitzung des Rates der Innenminister am 8. November in Brüssel seinen europäischen Amtskollegen einen Fünf-Punkte-Katal...
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat anlässlich der Sitzung des Rates der Innenminister am 8. November in Brüssel seinen europäischen Amtskollegen einen Fünf-Punkte-Katalog zur Verbesserung der Sicherheit im Luftfrachtverkehr vorgestellt und gleichzeitig einen Verfahrensvorschlag unterbreitet, anhand dessen sich die beteiligten Ressorts auf europäischer Ebene gemeinsam um die Umsetzung der geplanten Maßnahmen kümmern sollen. Sowohl de Maizières Fünf-Punkte-Katalog als auch seine Initiative zum Verfahren wurden im Rat der Europäischen Innenminister sehr begrüßt. Der Fünf-Punkte-Katalog umfasst folgende Vorschläge:
1. Abstimmung von Sofortmaßnahmen auf europäischer Ebene
Die anlässlich der jüngsten Ereignisse auf nationaler Ebene eingeleiteten Sofortmaßnahmen (etwa die Anordnung von Lande- und Überflugverboten für Flüge aus bestimmten Ländern) waren geboten. Entsprechende Maßnahmen sollten aber künftig auf europäischer Ebene abgestimmt erfolgen.
2. Abgestimmte Bewertung der Sicherheit von Flughäfen in Drittstaaten
Die Sicherheit von Flughäfen in Drittstaaten sollte jeweils vor Ort überprüft und deren Bewertung EU-weit abgestimmt werden ("Schwarze Liste").
3. Mehr Kontrollen für Flughäfen, die als nicht sicher eingestuft sind
Fracht von Flughäfen, die als nicht sicher eingestuft sind, muss künftig verstärkt kontrolliert werden.
4. Raster zum Herausfiltern verdächtiger Sendungen
Mit der Erstellung eines Rasters sollen verdächtige Sendungen künftig besser herausgefiltert werden können. Die Frachtlisten der Transportunternehmen, die Auskunft über Absender, Empfänger und Inhalt der Fracht geben, können hierfür eine wichtige Grundlage sein.
5. Überprüfung der Zuständigkeiten für die Bereiche Sicherheit und Gefahrenabwehr
Bislang ist innerhalb der EU-Kommission die Generaldirektion Verkehr für die Luftsicherheit, die Generaldirektion Inneres für den Terrorismus zuständig. Diese Trennung muss überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden.
Zur wirkungsvollen und zügigen Umsetzung der Vorschläge hat der Bundesinnenminister sich für die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der EU-Innen- und Verkehrsressorts mit der EU-Kommission ausgesprochen. Zu dieser Arbeitsgruppe führte de Maizière aus: "Es wird eine High-Level-Group gebildet, bestehend aus Innen- und Verkehrsressorts - mit den beiden Kommissaren Malmström und Kallas. Wir sind uns einig, dass wir nur gemeinsam die Fragen der Sicherheit im Luftfrachtverkehr angehen können und müssen, um für die erforderliche Sicherheit zu sorgen." Die Arbeitsgruppe soll die bisherigen Vorschläge und Maßnahmen zusammenfassen, zusammenfügen und bewerten und bis zur nächsten Sitzung am 2. Dezember für die jeweiligen Bereiche gebündelte Maßnahmen vorstellen.
Mehr Kontrollen für mehr Sicherheit: Sicherheitsdienstleister bereit
Bereits am 4. November berichtete GIT-SICHERHEIT.de unter der Headline "Luftfrachtsicherheit: Sicherheitsdienstleister bereit" über das Thema und zeigte Möglichkeiten auf, wie private Sicherheitsdienstleister ihren Beitrag leisten können. Auf den seit 2008 stattfindenden "Luftsicherheitstagen" des Fachausschusses Aviation im Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) wurden zudem Fragen rund um Sicherheit im Luftverkehr immer wieder diskutiert. „Neben den Tätigkeiten, die private Sicherheitsdienstleister im Auftrag der Bundespolizei bei der Passagier- und Reisegepäckkontrolle übernehmen, werden auch Material- und Personenkontrollen zum Flughafengelände sowie die Sicherung abgestellter Flugzeuge durchgeführt. Teilweise werden Frachtkontrollen vom Cargo-Unternehmen an Dienstleister übertragen. In diesem Zusammenhang wurden die Rahmenbedingungen der Frachtsicherheit äußerst kritisch diskutiert", erinnert sich Waldemar Marks, Vorsitzender des Fachausschusses, an die zurückliegenden Luftsicherheitstage.
Im Februar 2010 hatten auf gemeinsame Einladung von Bundespolizei und BDWS in Potsdam über 170 Luftsicherheitsexperten das Thema Luftsicherheit diskutiert. So sei im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über Luftfrachtsicherheit von Bedeutung, dass man Untersuchungen von Fracht nicht nur auf definierte Länder begrenze, weil man dann an den bestehenden Risiken im Frachttransport vorbei arbeite. „Es ist wichtig, dass man die Prozesskette in allen Schritten und den Gesamtablauf berücksichtigt. Dabei müssen die Sicherheitsanforderungen definiert und die Sicherheitsprozesse an ihren Schnittstellen konkretisiert werden. Das ist in Anbetracht einer nicht spezifizierten Anordnungslage umso wichtiger", so Marks weiter.
Die betroffenen Unternehmen plädierten für eine Konkretisierung der Anordnungslage. Dabei könne beispielhaft auf die Seefrachtbedingungen und den dort eingeführten International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) verwiesen werden. Hier gehöre unter anderem ein lückenloser Nachweis über die Sicherheit in der Versorgungskette, die sich vom Versender bis hin zum Verbraucher erstrecke, Standard. Das bestehende Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Abläufen (möglichst reibungsloser und zügiger Verlauf der Frachtkette) zu Sicherheitsaspekten müsse den jeweiligen Gefährdungslagen entsprechend konkretisiert werden.
„Zu denken sei dabei auch an zusätzliche manuelle Stichprobenkontrollen, die zu einer Reduzierung des Gefährdungspotenzials führen würden", fügt Marks hinzu. Bevor man sich nun in Einzelfall-Aktionismus verliere, solle man alle Beteiligten an einen Tisch holen und systematische Lösungsansätze entwickeln. „Hierzu bieten wir unsere Unterstützung an. Dabei können wir Erfahrungen und Kenntnisse aus der Arbeitsgruppe Aviation des Dachverbandes privater Sicherheitsdienstleister in Europa CoESS (Confederation of European Security Services) in die Diskussion einbringen. Es ist demnach viel Gestaltungspotenzial rund um Sicherheit im Luftfrachttransport vorhanden", so Waldemar Marks zusammenfassend.
Es gebe qualifizierte internationale Dienstleistungsoptionen, die Sicherheitskontrollen bei Luftfracht zu erhöhen. Diese seien den Verantwortlichen zwar bekannt, wären jedoch seit 11. September 2001 nicht mehr so im Fokus gewesen. Die Relevanz der Frachtkontrolle werde umso dringender, wenn man berücksichtigte, dass Fracht als Beiladung zu Passagierflugzeugen üblich sei. Der hohe Sicherheitsstandard in der Personen- und Reisegepäckkontrolle werde durch die Handhabung im Frachtbereich wieder aufgeweicht.
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