Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen - positive Bilanz nach einem Jahr
Der Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen wurde vor einem Jahr, am 1. Juni 2011, unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingeführt.Wolfgang Waschulewski, Präsident ...
Der Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen wurde vor einem Jahr, am 1. Juni 2011, unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingeführt.
Wolfgang Waschulewski, Präsident des Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), zieht nach einem Jahr positive Bilanz: "Dies war eindeutig die richtige Entscheidung für unsere Mitgliedsunternehmen, aber vor allem deren Beschäftigten."
Die Einführung des Mindestlohns habe keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation der Branche gehabt. Im Gegenteil, so Waschulewski, die Zahl der Beschäftigten bei Sicherheitsdienstleistern sei nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 4,2 Prozent gestiegen. Dazu habe die gute Konjunkturlage, aber sicher auch die Bereitschaft der meisten Kunden beigetragen, notwendige Preisanpassungen vorzunehmen.
Der BDSW-Präsident sieht sich in seiner Einschätzung vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bestätigt. Dies kommt in seiner Analyse der vom Bundesarbeitsministerium beauftragten Evaluation der derzeit vorhandenen Mindestlöhne zu folgendem Ergebnis: „Dass die Mindestlöhne den Unternehmen weniger geschadet haben als angenommen, hängt mit dem behutsamen Vorgehen der Tarifpartner zusammen. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben die Mindestlöhne an die branchenspezifischen Besonderheiten angepasst und Einheitslösungen vermieden" (iw-dienst, Nr. 6 vom 9. Februar 2012, Seite 6).
Der Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen ist am 1. März 2012 auf mindestens 7,00 Euro pro Stunde gestiegen. Dieser Bruttostundengrundlohn stellt in neun von 16 Bundesländern die Entlohnungsgrenze Sicherheitsdienstleistungen nach unten dar. Der höchste Mindestlohn beträgt 8,75 Euro in Baden-Württemberg, gefolgt von Bayern mit 8,28 Euro und Nordrhein-Westfalen mit 8,09 Euro.
Die letzte Stufe des aktuellen Mindestlohn-Tarifvertrages tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Der Mindestlohn liegt dann in zwölf von 16 Bundesländern bei 7,50 Euro.