Seit dem 1. August 1996 ist Rechtsanwalt Andreas Paulick für den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste in Bad Homburg tätig. „In diesen beiden Jahrzehnten waren die Sicherheitsvorschriften der BDGW und die Tarifpolitik für die Sicherheitswirtschaft die Schwerpunkte der Arbeit von Herrn Paulick. Es dürfte wenige Geschäftsführer in deutschen Arbeitgeberverbänden geben, die über eine größere Tariferfahrung verfügen“, so der Hauptgeschäftsführer des BDSW und der BDGW, Dr. Harald Olschok.
Neben seiner Haupttätigkeit bei der BDGW betreut Herr Paulick beim BDSW die beiden Landesgruppen Bayern und Sachsen. Außerdem ist er der zuständige Geschäftsführer für die Fachausschüsse Qualitätsstandard und Schutz von Flüchtlingsunterkünften. In beiden Verbänden ist er für die Bereiche Berufsgenossenschaften, Datenschutz, Mahn-/Vollstreckungswesen, Musterarbeitsverträge, Öffentliche + Private Auftragsvergabe und auch für die Aufnahmen neuer Mitglieder zuständig. Durch die permanente Anpassung und Verschärfung der Aufnahmebedingungen hat Herr Paulick maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die Mitgliedschaften immer mehr zu einer Art Gütesiegel entwickeln. Die Vielfalt der Aufgaben belege die Vielseitigkeit des Jubilars, so Olschok.
Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer ist der verheiratete Vater eines Sohnes seit vielen Jahren als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Wiesbaden tätig.
„Herr Paulick habe sich durch seine umfassende juristische Kompetenz große Anerkennung bei den inzwischen über 1.000 Verbandsmitgliedern des BDSW und der BDGW, aber auch beim Tarifpartner erworben“, so Olschok. Im Namen des Präsidiums, des Vorstandes und des BDSW- und BDGW-Teams dankt er ihm herzlich für die jahrelange Zusammenarbeit. „Wir wünschen Andreas Paulick alles Gute und freuen uns gemeinsam auf eine weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit“, so der Hauptgeschäftsführer des BDSW und der BDGW abschließend.