Terrorismusbekämpfung: Auftaktveranstaltung der Regierungskommission "Sicherheitsgesetzgebung"
Am 28. Januar 2013 nahm die Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland ihre Arbeit auf.Die Auftaktveranstaltung in der Bundesakademie für Siche...
Am 28. Januar 2013 nahm die Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland ihre Arbeit auf.
Die Auftaktveranstaltung in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) wurde vom Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, und der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geleitet.
Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten. Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben.
Die Einrichtung der Regierungskommission war im August 2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Auf Wunsch von Bundeskanzlerin Angela Merkel werden die aktuellen Erkenntnisse nach der Aufdeckung der rechtsterroristischen Mordserie der "NSU" mit einbezogen. Ein Vertreter der Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus ist daher bei den Sitzungen der Regierungskommission anwesend.
Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich betonte zum Auftakt der Kommissionsarbeit: "Die Regierungskommission hat die Aufgabe, die einschlägige Gesetzgebung losgelöst vom politischen Tagesgeschäft zu beleuchten. Wir erhoffen uns aus der Arbeit Hinweise darauf, welche zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen und Werkzeuge unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form des Terrorismus noch benötigen - rechtsstaatlich bedenkenlos, effizient und systematisch stimmig."