09.12.2025 • News

TÜV: Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten gefährdet den Arbeitsschutz

Der TÜV-Verband sieht die geplante Abschaffung und Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kritisch und warnt vor den potenziellen Folgen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Der angestrebte Bürokratieabbau und eine Entlastung der Wirtschaft seien begrüßenswert, aber man dürfe das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, so Claudia Tautorus, Fachbereichsleiterin Industrie und Anlagentechnik beim TÜV-Verband. Eine weitreichende Absenkung von Arbeitsschutzstandards erhöhe die Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten. 

Konkret plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern komplett abzuschaffen und die Anzahl in Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten auf lediglich eine Person zu begrenzen. Diese Maßnahme würde rund 123.000 ehrenamtliche Sicherheitsbeauftragte in Deutschland betreffen. Die Einsparungen beziffert das BMAS mit rund 135 Millionen Euro pro Jahr.

Sicherheitsbeauftragte spielen eine Schlüsselrolle im Arbeitsschutz, insbesondere in KMU, die häufig nicht über eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder eigene Betriebsärzte verfügen. Sie sind vor Ort ein Bindeglied zwischen den Beschäftigten und der Unternehmensführung, erkennen arbeitsplatzspezifische Risiken frühzeitig und fördern eine präventive Unternehmenskultur. Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist kosteneffizient und wird durch kostenfreie Schulungen der Unfallversicherungsträger unterstützt.

Der TÜV-Verband betont, dass Sicherheitsbeauftragte maßgeblich dazu beigetragen haben, die Arbeitssicherheit in deutschen Betrieben zu verbessern. „Seit 1970 sind die Zahlen tödlicher Arbeitsunfälle in Deutschland um mehr als 80 Prozent gesunken – ein Erfolg, der ohne die ‚stillen Helden‘ des Arbeitsschutzes kaum denkbar wäre“, so Claudia Tautorus. Eine pauschale Begrenzung auf nur eine Sicherheitsbeauftragte Person pro Unternehmen, unabhängig von Betriebsgröße oder Gefährdungslage, würde viele dieser Erfolge gefährden. Langfristig könnten steigende Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und höhere Folgekosten die vermeintlichen Einsparungen übersteigen.

Der TÜV-Verband empfiehlt, die Rolle der Sicherheitsbeauftragten zu stärken, anstatt sie zu beschneiden. Statt unnötiger Einschnitte im Arbeitsschutz sollte der Bürokratieabbau an anderen Stellen, etwa im Genehmigungs- oder Dokumentationsrecht, vorangetrieben werden. „Arbeitsschutz ist keine Belastung, sondern eine Investition in sichere und gesunde Arbeitsplätze – zum Schutz der Beschäftigten und im Interesse einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung“, so Claudia Tautorus.

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