06.06.2017 • NewsVdSNotruf- und Service-LeitstelleNSL

VdS-NSL: Jetzt sofortiger Polizeiruf möglich

Nahezu alle Landespolizeibehörden erwarten von Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) die Durchführung einer sogenannten Alarmvorprüfung, bevor diese einen Alarm an die Polizei weit...

So schnell die Polizei erlaubt: Klare Vorgaben in den neuen Richtlinien VdS...
So schnell die Polizei erlaubt: Klare Vorgaben in den neuen Richtlinien VdS 3415 ermöglichen dank qualifizierter visueller Alarmverifikation die sofortige Alarmierung der Polizei direkt aus einer NSL heraus. Foto: NWS

Nahezu alle Landespolizeibehörden erwarten von Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) die Durchführung einer sogenannten Alarmvorprüfung, bevor diese einen Alarm an die Polizei weiterleiten. Die Anforderung besteht vor allem wegen den vielen nicht VdS-konformen Einbruchmeldeanlagen (EMA), bei denen es u.a. aufgrund fehlender Zwangsläufigkeit oder nicht alltagstauglicher Detektoren zu zahlreichen Falschalarmen kommt. Deswegen musste bisher stets ein NSL-Mitarbeiter zum Alarmobjekt fahren und die Echtheit des Notrufs überprüfen. Erst dann durfte die Polizei verständigt werden – eine für alle (legalen) Seiten unbefriedigende Situation, die den Tätern wertvolle Zeit schenkte.

„Logischerweise ist Schnelligkeit ein entscheidender Faktor für das Stoppen von Kriminellen“, betont Sebastian Brose, stv. Abteilungsleiter Firmen und Fachkräfte bei VdS. Deshalb hat VdS gemeinsam mit der Polizei, Versicherern, Herstellern, Errichtern und Einsatzstellen eine die Abläufe enorm beschleunigende Lösung gefunden, die Sicherheitsverantwortlichen jetzt mit den neuen Richtlinien VdS 3145, „Alarmverifikation“, zur Verfügung steht. „Dank des neuen Standards darf nun eine Alarmverifikation direkt aus der NSL heraus vorgenommen werden, was die Erfolgsquote der Verbrecher massiv einschränken wird“, versichert Brose.

Kern der neuen VdS-Publikation ist die Alarmvorprüfung mittels elektronisch aus einem Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen-gesicherten Objekt übertragenen Bildmaterials. Wird auf einem gemäß vereinbartem Sicherungskonzept und festgelegter Auflösungsklasse qualifizierten Bild eindeutig eine Gefahrenlage erkannt, so gilt der Alarm als vorgeprüft und darf unverzüglich an die Polizei gemeldet werden. Die Einsatzkräfte in Blau können also ohne jeden zeitlichen Verzug reagieren und haben so beste Chancen auf eine schnelle Verhaftung.

Brose erklärt: „Die Richtlinien VdS 3415 sind das Bindeglied zwischen Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung und der NSL-seitigen Reaktion. Die Verknüpfung der Informationen aus den einzelnen Gewerken und die schnelle, qualifizierte Interpretation im Kontext bieten einen signifikanten Zusatznutzen: Das Ergebnis ist größer als die Summe seiner Teile. Wir freuen uns, dass wir es den Kriminellen wieder ein ganz entscheidendes Stück schwerer machen können.“

Die Richtlinien VdS 3415 bieten mit gewohnter Praxisnähe präzise Hilfestellungen zur Alarmverifikation und sind auf www.vds-shop.de verfügbar.

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