14.05.2019 • Produkt

Ansell ist gut gerüstet für die neue PSA-Verordnung

Die neue PSA-Gesetzgebung der EU, die Verordnung (EU) 2016/425, schreibt für die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit der Nutzer die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung vor. Sie stellt einen grundlegenden Neuansatz in der Industrie dar, da sie, vom Hersteller über den Importeur bis hin zum Händler, die Zuständigkeiten aller Wirtschaftsakteure innerhalb der Lieferkette eindeutiger zuordnet. Die Konformität mit dieser erweiterten EU-Gesetzgebung unterliegt nun einer gewissen Dringlichkeit, da eine Nichtkonformität zu Geldbußen und für weniger qualifizierte Unternehmen zu einem „Handlungsbedarf“ führen kann.  

Die mit der Verordnung (EU) 2016/425 erlassene PSA-Gesetzgebung vereinfacht die Verbannung von gefährlicher PSA aus dem Markt, verbessert die Rückverfolgbarkeit von PSA-Produkten und stärkt die Marktüberwachung, indem sie dieser mehr Effizienz verleiht. Die Verordnung ist am 21. April 2018 in Kraft getreten. Die Industrie hat mittlerweile ein Übergangsjahr abgeschlossen, das sicherstellen sollte, dass alle Produkte vor dem endgültigen Erlöschen der Gültigkeit der alten PSA-Richtlinie mit der neuen Verordnung konform sind.

Die Entscheidung von Ansell für ein frühes Handeln – die endgültige Frist für eine Neuzertifizierung von Produkten gemäß der neuen Verordnung ist der 21. April 2023 – hat das Ziel, seinen Kunden zu versichern, dass sie gut informiert und gut geschützt sein werden. Als zuverlässiger Partner der Industrie berät Ansell die Hauptinitiatoren der neuen Verordnung und stärkt somit das Vertrauen innerhalb des PSA-Marktes.

Fest entschlossen, der Entwicklung immer einen Schritt voraus zu sein, hat Ansell alles in die Wege geleitet, damit seine Produkte vor dem 21. April 2019 zertifiziert sein werden. Außerdem werden alle neu hergestellten PSA-Produkte gemäß der neuen Verordnung und den zu diesem Zeitpunkt aktuellen technischen Standards gekennzeichnet sein. Mit einem weltweiten Netzwerk von 23 verschiedenen Laboren, davon sieben mit einer Akkreditierung gemäß ISO 17025, ist Ansell gut gerüstet für eine Führungsposition im Übergang zur neuen Gesetzgebung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Konformität.

Die neue Verordnung schreibt außerdem vor, dass alle Wirtschaftsakteure mit einer gebührenden Sorgfalt handeln müssen. Zur Unterstützung der Ansell-Händler werden wir für alle unsere PSA-Produkte eine Kurzfassung der technischen Daten mitliefern. Die Rückverfolgbarkeit von PSA ist eine weitere zentrale Anforderung der neuen Gesetzgebung. Ansell gewährleistet, dass alle seine Produkte mit einer sechs- und zehnstelligen Losnummer versehen werden, die den Monat und das Jahr ihrer Herstellung anzeigt.

Das Risikomanagement, das Verfahren zur Überprüfung, dass alle PSA-Produkte richtig kategorisiert werden und die entsprechenden aktuellen harmonisierten Normen erfüllen, ist ebenfalls ein entscheidendes Element der neuen Verordnung. Der Hersteller ist nun verpflichtet, die Implementierung eines Risikomanagements nachzuweisen. Ansell hat dieses Verfahren bereits in seine umfangreiche Entwicklung von Neuprodukten integriert. Für die Gewährleistung der Vertrauenswürdigkeit seiner Produkte im Markt hat das Unternehmen außerdem Initiativen für den Umgang mit Reklamationen, Rückrufen und andere Aktivitäten der Marktüberwachung nach Inverkehrbringung implementiert.

Ansell ist der Entwicklung weit voraus, betrachtet diesen Prozess jedoch als wesentlich mehr als eine reine Umsetzung der neuen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Konformität. Denn durch diesen Vorsprung unterstützt das Unternehmen auch die Konformität seiner Partner und Kunden. Ansell betrachtet die neue Gesetzgebung als einen Motor zur Verbesserung der Industrie insgesamt, da sie die Sicherheit der Menschen erhöht, die PSA verwenden und dieser vertrauen. Schließlich untermauert die neue Verordnung das Kernziel von Ansell: ein sichereres Arbeitsumfeld für alle zu schaffen.
 

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