Dallmeier Recorderreihe "Bank"
Die Dallmeier Recorderreihe „Bank“ ist nun auch für den Betrieb von IP-Kameras nach DGUV Test zertifiziert.
Gerade für Banken und Sparkassen sind zuverlässige Überwachungssysteme heutzutage unabdingbar. Raubüberfälle, Einbrüche, Geldkartenbetrug am Automaten oder Vandalismus erfordern schnelle Reaktionen – und oft sind Videoaufnahmen die einzige Möglichkeit, den Tätern auf die Spur zu kommen. Mit der Recorderreihe „Bank” hat Dallmeier eine Serie von Aufzeichnungssystemen entwickelt, die durch ihre Zertifizierungen und speziellen Systemparameter für den Einsatz in Geldinstituten optimiert sind.
Die VideoNetBox Bank sowie die DMS-Recorder der Bankenreihe sind auch für den Betrieb mit IP-Kameras nach DGUV Test zertifiziert. Damit ist nun auch der Einsatz von HD-Kameras in Banken möglich. „HD-Kameras liefern eine bessere Bildqualität, was vor allem für Übersichtskameras von Vorteil ist. Überfallhergänge können dadurch besser nachvollzogen werden, das Kassenpersonal wird so besser geschützt", erklärt Bankenspezialist Armin Biersack, Manager Application Engineering bei Dallmeier. „Außerdem kann durch die Verwendung von HD-Kameras gegebenenfalls die Anzahl der notwendigen Kameras reduziert werden, was geringere Anforderungen an die Infrastruktur notwendig macht“, fährt Biersack fort.
Das Prüfzertifikat „DGUV Test” (ehemals UVV-Kassen) garantiert einen hohen Qualitätsstandard der digitalen Aufzeichnungsgeräte für den Einsatz in Geld- und Kreditinstituten. Für die DGUV Test Zertifizierung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise dürfen Bilder nicht unbeabsichtigt gelöscht oder überschrieben werden können, Unbefugte dürfen keine Bilder ansehen oder ändern und das System muss die Möglichkeit bieten, dass Bilder ausgelagert oder exportiert werden können, damit die Polizei die Bilddaten nach einem Überfall unverzüglich verlustfrei sicherstellen kann.
GAA-Aktivitätsüberwachung
Ein besonderes Highlight der Dallmeier Bankenrecorder, das sich im Praxiseinsatz schon mehrfach bewährt hat, ist die sog. GAA-Aktivitätsüberwachung. Dabei überprüft das Aufzeichnungssystem in einem zeitlich wählbaren Zyklus, ob Transaktionen am Geldautomaten stattfinden. Sollten sich während des gewählten Zeitraums keine Transaktionen ereignen, erfolgt eine Warnmeldung. Damit wird verhindert, dass die Aufzeichnung, z.B. durch Umstellung von GAA-Protokollen (was immer wieder vorkommt), ungewollt und unbemerkt ausfällt und dadurch wichtige Bilddaten im Bedarfsfall fehlen.