Nicht sicher – trotz CE-Zeichen
Importeure von Maschinen und Anlagen von Herstellern außerhalb der EU sind „Inverkehrbringer“ im Sinne der europäischen Maschinenrichtlinie. Als solche sind sie für die Maschinen bzw. Anlage haftbar. Können sich nun die Maschinenhändler auf ein an der Maschine bzw. Anlage aufgebrachtes und in den Papieren vermerktes und dokumentiertes CE-Zeichen blind verlassen? Nein, heißt die Antwort, wie das folgende Beispiel einer Gesenkbiegepresse zeigt.
Die Firma Stürmer Maschinen hat mehrere Mustermaschinen zum Test bei einem nicht in der EU ansässigen Unternehmen bestellt und auch mit CE-Zeichen geliefert bekommen. Bei der Anlieferung der Maschinen kamen den handelnden Personen der Firma Stürmer Zweifel auf, ob die Maschine den Vorgaben der Norm DIN EN12622 entspricht. Für eine Überprüfung der Normkonformität der Maschine wurde die Firma Fiessler Elektronik kontaktiert, um eine gemeinsame Begutachtung der Maschine durchzuführen.
Dabei wurde schnell festgestellt, dass unter anderem das Hydraulikkonzept nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht. Weiterhin war im Schaltschrank zwar eine Sicherheitssteuerung eines renommierten Herstellers eingebaut, die Sicherheitsschaltkreise waren jedoch fehlerhaft bzw. mangelhaft eingebunden. Die Integration und Auswertung der optischen Frontabsicherung AKAS durch den Maschinenhersteller war ungenügend. Gerade im gefährlichen Bereich des Umschaltpunkts von Eil- in den Pressgang wurde das System komplett überbrückt. Die Verletzung von Finger oder Hand, hätten während der Schließbewegung im Bereich der Biegelinie nicht verhindert werden können. Unter widrigen Umständen kann das sogar den Verlust von Fingern oder Hand bedeuten.
In einem Abnahmeprotokoll wurden sämtliche Punkte, welche nicht den Vorgaben der Norm EN12622 entsprachen, aufgeschlüsselt und dokumentiert. Auf Basis dieser Dokumentation hätte der Hersteller der Maschine nun nachbessern müssen. Dies gestaltete sich schwierig, da der Maschinenhersteller in der Zwischenzeit liquidiert wurde und somit auch nicht zur Nachbesserung der Anlage verpflichtet werden konnte.
Sicherheitstechnische Nachrüstung
Um die Maschine den geltenden Richtlinien entsprechend umzurüsten – und so ihrer Verantwortung als Inverkehrbringer gerecht zu werden, entschied sich die Firma Stürmer Maschinen für eine sicherheitstechnische Nachrüstung mit der neuen modularen Sicherheitssteuerung FMSC.
In Zusammenarbeit mit Fiessler Elektronik wurde der Schaltplan überarbeitet und ein Integrationsvorschlag erstellt. Auf Basis dieser Dokumentation wurde der Schaltschrank seitens Stürmer neu strukturiert und verkabelt. Innerhalb eines Tages konnte dann die Gesenkbiegemaschine in Betrieb genommen werden.
Dabei stellte sich heraus, dass die Maschine nun nicht nur sicher ist, sondern auch die Performance der Gesenkbiegepresse durch die schnelle Reaktionszeit der FMSC deutlich erhöht werden konnte. Außerdem wird nun auch das AKAS-System durch einen speziellen Softwarebaustein korrekt ausgewertet und bietet somit höchste Sicherheit bei allen Biegevorgängen.
Eine erneute Beurteilung der Maschinenfunktionen ergab, dass diese Maschine nun den sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN EN 12622 entspricht. ◾