Sicher und geprüft: Auffangwannen von Asecos
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) legt in § 62 fest, dass Behälter, in denen wassergefährdende Flüssigkeiten gelagert werden, durch geeignete Auffangwannen gegen ein Auslaufen geschützt sein müssen. Die zugelassenen Auffangwannen des Herstellers bieten hier das entsprechende Rückhaltevolumen. Sie verhindern das Auslaufen der gefährlichen Chemikalien in den Arbeits- oder Lagerraum, wodurch die Gefahrstoffe ungehindert über z. B. den Abfluss ins Abwasser gelangen können.
Je nach Anforderung werden wassergefährdende Flüssigkeiten in Wannensystemen aus Stahl oder Kunststoff gelagert. Kunststoffauffangwannen (zumeist aus Polyethylen, PE) werden aufgrund ihrer hohen Materialbeständigkeit für die Lagerung aggressiver Chemikalien wie Säure oder Laugen verwendet. Die Auffangwannen aus PE des Herstellers haben eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag erteilt wird. Bei der Aufstellung im Freien müssen die Auffangvorrichtungen gegen Niederschlag geschützt sein.
Entzündbare und/oder wassergefährdende Flüssigkeiten, wie mineralische Öle oder Lacke, müssen in Auffangwannen aus (verzinktem) Stahl gelagert werden, die nach der sogenannten Stahlwannen-Richtlinie (StawaR) gefertigt und zertifiziert sind. Diese legt fest, dass Stahlauffangwannen flüssigkeitsdicht, korrosionsgeschützt und beständig gegen den gelagerten Stoff sein müssen. Für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten werden Auffangwannen aus Stahl verwendet, da diese selbst im Brandfall formfest bleiben. Laut Wasserhaushaltsgesetz gilt: Eine Auffangwanne muss mindestens 10 % der insgesamt eingelagerten Menge, wenigstens aber den Rauminhalt des größten gelagerten Gebindes, aufnehmen können. Soweit in Wasserschutzgebieten die Lagerung zugelassen ist, muss die gesamte Lagermenge (100 %) zurückgehalten werden können.
Bei der Lagerung mehrerer Flüssigkeiten in einer Auffangwanne sind ggf. bestehende Zusammenlagerungsverbote zu beachten, um eine Reaktion zu verhindern. Es gilt daher nicht nur die Beständigkeit der Auffangwanne gegen die Stoffe, sondern auch die Gefahr einer exothermen Reaktion zu prüfen, die die Statik der Wanne zerstört.