Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen steht bevor
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, Wolfgang Waschulewski, geht davon aus, dass nach der 6:0 Entscheidung im Tarifausschuss beim Bundesmin...
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, Wolfgang Waschulewski, geht davon aus, dass nach der 6:0 Entscheidung im Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit (BMAS) die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen unmittelbar bevorsteht.
„Damit sind die Voraussetzungen des Koalitionsvertrags der jetzigen Bundesregierung für einen Mindestlohn erfüllt. Nach dem Kompromiss bei Hartz IV erwarten wir, dass die Bundesregierung zügig den Erlass einer Rechtsverordnung auf den Weg bringt und die im Mindestlohn-Tarifvertrag für den 1. Juni 2011 vorgesehenen Löhne für in- und ausländische Unternehmen sowie deren Beschäftigten für allgemeinverbindlich erklärt werden," so Waschulewski.
Die neuen Mindestlöhne führen insbesondere für die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den neuen Bundesländern in den nächsten Jahren zu deutlichen Lohnerhöhungen. Der Mindestlohn-Tarifvertrag beginnt in den untersten Lohngruppen mit einem Stundengrundlohn von 6,53 Euro. Er führt über mehrere Stufen auch in den Tarifgebieten mit den derzeit niedrigsten Untergrenzen zu einem einheitlichen Branchenmindestlohn von 7,50 Euro bis spätestens zum 1. Januar 2013. Die höchsten Mindestlöhne liegen derzeit bei 8,46 Euro in Baden-Württemberg und 8,00 Euro in Bayern. Diese steigen bis zum 1. Januar 2013 auf 8,90 Euro beziehungsweise 8,42 Euro
Neben der verbindlichen Vorgabe für in- und ausländische Unternehmen, die Löhne gemäß der Entlohnung am Ort der Arbeitserbringungen zu bezahlen, birgt der Mindestlohn-Tarifvertrag weitere Vorteile. Für Kunden und Sicherheitsdienstleister besteht eine Planungssicherheit für 2 ½ Jahre bis zum 31. Dezember 2012. Außerdem kommt es zu einer Annäherung der Löhne zwischen den alten und neuen Bundesländern. „Die heute noch bestehenden Lohndifferenzen zwischen Ost und West", so Waschulewski, „sind 20 Jahre nach der deutschen Einheit nicht mehr haltbar".
Aktuell wurden Tarifverträge für Wäscherei-Dienstleistungen im Objektkundengeschäft, die Abfallentsorgung und zuletzt die Pflegebranche für allgemeinverbindlich erklärt. Schon seit längerem gibt es Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für das Baugewerbe, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, das Dachdecker- und Elektrohandwerk, die Gebäudereinigung sowie das Maler- und Lackiererhandwerk. Sicherheitsdienstleistungen sind nach Erlass der Rechtsverordnung die zehnte Branche mit einem branchenspezifischen Mindestlohn unter dem Dach des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.