11.11.2012 • News

Artec: Einstweilige Verfügung gegen Arcor erwirkt

Artec: Einstweilige Verfügung gegen Arcor erwirkt.Artec hat gegen Arcor beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt.Das Unternehmen sieht sein Patent für zeitve...

Artec: Einstweilige Verfügung gegen Arcor erwirkt. Artec hat gegen Arcor beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Das Unternehmen sieht sein Patent für zeitversetztes Fernsehen durch die Funktion „Timeshift Restart“ im IPTV-Angebot von Arcor verletzt. Die Rechtsanwälte des Klägers hatten bei dem Landgericht einen Antrag auf Besichtigung gestellt, in dem die Verdachtsmomente der Patentverletzung detailliert aufgeführt wurden.

Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat Ende Dezember per Beschluss angeordnet, dass Arcor in seinen Räumlichkeiten eine Besichtigung von Vorrichtungen und Unterlagen durch einen Sachverständigen zu dulden hat. Grund für das Vorgehen ist die überaus große strategische Bedeutung, die Artec seinem 2001 zur Prüfung angemeldeten und seit Juni 2006 per Patent geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen beimisst.

Beliefert werden mit dieser Technik nicht nur Kunden in Deutschland, sondern Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und Fernsehanstalten weltweit.

Corporate Security

Sicherheit bei Airbus Defence and Space

Sicherheit bei Airbus Defence and Space

GIT SICHERHEIT im Gespräch mit Sven Dawson, Head of Corporate Security bei Airbus Defence and Space.

VIP

Das VIP-Interview in GIT SICHERHEIT

Das VIP-Interview in GIT SICHERHEIT

Wir stellen Macherinnen und Macher in Sachen Sicherheit vor. Lesen Sie zum Beispiel, was der Bayer-Sicherheitschefin Dr. Alexandra Forster wichtig ist - und wer außerdem in unserer "VIP Lounge" Platz genommen hat.

Meist gelesen