Bargelddienstleistungen: Bundeskartellamt erlaubt Fusionen

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Brink's Deutschland GmbH und der Brink's Transport und Service GmbH durch die Prosegur Compania de Seguridad SA mit Sitz in Madrid unter Bed...

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Brink's Deutschland GmbH und der Brink's Transport und Service GmbH durch die Prosegur Compania de Seguridad SA mit Sitz in Madrid unter Bedingungen freigegeben.

Die Unternehmen haben sich verpflichtet, zuvor einen wesentlichen Anteil ihres Geschäfts im Großraum Berlin an dritte Unternehmen zu veräußern. Der Erwerb der Unicorn Geld- und Wertdienstleistungen GmbH durch die Ziemann Sicherheit Holding GmbH konnte demgegenüber ohne weitere Bedingungen oder Auflagen freigegeben werden.

Beide Fusionen betreffen die Märkte für Bargelddienstleistungen. Bargelddienstleister übernehmen unter anderem die Bargeldversorgung von Handel, Banken und deren Geldautomaten. Daneben umfasst die Tätigkeit auch die Geldbearbeitung (Zählen, Bündeln, Rollen, Echtheitsprüfung). Bundesweit hat der Markt für Bargelddienstleistungen ein Gesamtvolumen von rund einer halben Milliarde Euro.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Zusammenschluss von Prosegur mit Brink's hätte auf dem Markt für Bargelddienstleistungen im Großraum Berlin zu Wettbewerbsproblemen geführt. Hätten wir die Pläne der Unternehmen bedingungslos akzeptiert, wären künftig über 50% der Umsätze in Berlin auf einen großen Marktführer entfallen. Durch die Verpflichtung der Beteiligten, einen Teil ihrer Verträge mit Kunden in diesem Gebiet an starke Wettbewerber abzugeben, werden Chancen für einen dauerhaften Wettbewerb durch konkurrierende Anbieter eröffnet. Der Erwerb von Unicorn durch Ziemann war dagegen unproblematisch."

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