BDSW fordert Anpassung und Präzisierung der 3G-Regeln
Die geplante neue Kontrollpflicht der 3G-Regeln am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber ist nach Meinung des BDSW äußerst problematisch in der Umsetzung.
In der Sicherheitswirtschaft stellten die zukünftigen Kontrollen die Unternehmen vor nahezu unüberwindbare Hürden. Denn die meisten Beschäftigten seien nur sehr selten am Betriebssitz ihres Arbeitgebers anwesend, sie suchten vielmehr ihren Einsatzort direkt von zu Hause aus und zu allen Tages- und Nachtzeiten auf, so BDSW-Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Harald Olschok.
Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält eine Kontrollpflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die Testnachweise ungeimpfter und nicht genesener Mitarbeiter. Hier bedarf es nach Ansicht Harald Olschoks zumindest einer Klarstellung, in welchem Fall und auf welche Art und Weise diese Kontrolle durchgeführt werden soll. Mitarbeiter, die den Betriebssitz ihres Arbeitgebers in ihrer täglichen Arbeit gar nicht betreten, könnten und müssten von diesem auch nicht kontrolliert werden, so Harald Olschok weiter. Sollte eine solche Kontrolle aber doch erforderlich sein, so müsste klargestellt werden, dass die entsprechenden Nachweise auch auf elektronischem Weg beigebracht werden können.
Dringend regelungsbedürftig sei auch, wie mit Beschäftigten arbeitsrechtlich umzugehen ist, die gegenüber dem Arbeitgeber den 3G-Nachweis verweigern, etwa indem sie sich gegen den notwendigen Corona-Test verwehren. Hier brauche die betriebliche Praxis dringend klare und rechtssichere arbeitsrechtliche Instrumente wie etwa die unentgeltliche Freistellung der betroffenen Beschäftigten, so Harald Olschok.