BMI: Gemeinsam Zeichen gegen Wohnungseinbrüche setzen
Auf Einladung des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat am 6. Mai 2015 in Berlin eine Fachtagung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls stattgefunden. Der Teilnehmerkreis ...
Auf Einladung des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat am 6. Mai 2015 in Berlin eine Fachtagung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls stattgefunden. Der Teilnehmerkreis setzte sich u.a. aus Fachvertretern der Polizei, der Kommunen und der Versicherungswirtschaft sowie aus Vertretern verschiedener Bundes- und Landesministerien zusammen. Für das Bundesinnenministerium nahm Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, an der Tagung teil.
Im Rahmen der Diskussion wurden nicht nur polizeiliche und rechtliche Aspekte, sondern u.a. auch versicherungs- und wohnungswirtschaftliche Aspekte des Wohnungseinbruchs beleuchtet. Krings betonte: „Wir brauchen ein Bündel von Maßnahmen zu einer effektiven Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls, das verschiedene präventive und repressive Ansätze umfasst".
Ein Beispiel hierfür ist, dass der Staat das Bemühen der Bürger um einen ausreichenden Einbruchschutz zukünftig stärker fördern soll. Darüber hinaus soll auch eine Optimierung des Strafrechts erfolgen. Dies kann beispielsweise über die verstärkte Durchführung von Sammelverfahren bei den Staatsanwaltschaften erfolgen. Bisher werden die Serieneinbrüche reisender Täter allzu oft von den jeweiligen Staatsanwaltschaften isoliert angeklagt. Hier werden die Ressourcen von Polizei und Justiz nicht optimal genutzt und es kommt zu Einzelurteilen, die nachher mühsam zusammengeführt werden müssen.
„Wir sind uns einig, dass bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls der Bund und die Länder eine gemeinsame Verantwortung haben. Auch beim Wohnungseinbruchsdiebstahl dürfen die Straftaten nicht mehr isoliert betrachtet werden", so Krings.
Der "traditionelle" Wohnungseinbruchdiebstahl mit ortsansässigen Tätern muss in erster Linie von der Polizei der Länder bekämpft werden. Außerdem fällt den Ländern im Bereich der reisenden Täter eine besondere Verantwortung bei der der Erhebung, Auswertung und Eingabe von Tatortspuren in die polizeilichen Informationssysteme zu, ohne die Tatzusammenhänge nicht erkannt werden können. Der Bund steht darüber hinaus in besonderer Verantwortung bei der Erarbeitung von Ermittlungsansätzen gegen die Täterstrukturen reisender Täter. Dies schließt insbesondere die internationale Ermittlungsarbeit in Zusammenarbeit mit Europol, den EU-Mitgliedstaaten und den Herkunftsstaaten der Täter ein.
„Jetzt gilt es, sich besser zu vernetzen - und zwar überregional, länderübergreifend und auf internationaler Ebene", fügte Krings hinzu.