03.07.2023 • News

BSI-Richtlinien erweitert: Taxis und Funkmietwagen betroffen

Das BSI hat neue Versionen der Technischen Richtlinien für Technische Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme veröffentlicht.

Im Zuge der Digitalisierung werden Geschäftsvorfälle heutzutage in der Regel mithilfe elektronischer Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel elektronische Kassensysteme erfasst. Um nachträglichen Manipulationen an solchen Aufzeichnungen entgegenzuwirken, werden seit 2020 elektronische Aufzeichnungssysteme obligatorisch mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung geschützt. Nach der erfolgreichen Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme wurde der Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung erweitert.

Ab 2024 werden laut Kassensicherungsverordnung zudem auch Taxis und Funkmietwagen unter den Anwendungsbereich der BSI-Vorgaben fallen. Die gezielte Suche nach Schwachstellen bei der Aufzeichnung steuerrelevanter Daten sei ein lukratives Geschäftsmodell, das auch hohe Investitionen, Know-how und zeitliche Aufwände zur Identifikation von Angriffsmöglichkeiten rechtfertige. Die Vorgaben des BSI seien daher eine ganz wesentliche Grundlage zur Verhinderung nachträglicher Manipulationen, so BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser.

Die neuen Versionen der Technischen Richtlinien haben zum Ziel, die Integration des neuen Anwendungsbereichs der Taxameter und Wegstreckenzähler zu erleichtern, die Zertifizierung Technischer Sicherheitseinrichtungen zu optimieren und die Prüfbarkeit des gesetzeskonformen Einsatzes von Technischen Sicherheitseinrichtungen durch Finanzbehörden zu verbessern. Zudem soll der Einsatz und Austausch von Technischer Sicherheitseinrichtungen verschiedener Hersteller erleichtert werden.

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