03.08.2017 • News

bvbf: Missbrauch von Feuerlöschern ist strafbar

Die Presse berichtet immer wieder darüber, dass Feuerlöscher aus Spaß oder Vandalismus entleert werden. Doch jeder Benutzer vertraut darauf, dass vorhandene Feuerlöscher im Brandfa...

Die Presse berichtet immer wieder darüber, dass Feuerlöscher aus Spaß oder Vandalismus entleert werden. Doch jeder Benutzer vertraut darauf, dass vorhandene Feuerlöscher im Brandfall verlässlich funktionieren. Der Missbrauch von Feuerlöschern ist daher strafbar, da Feuerlöscher ausschließlich zur Bekämpfung von entstehenden Bränden dienen. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.

Insbesondere Jugendliche oder Heranwachsende machen auch vor lebensrettenden Feuerlöschern nicht Halt und entleeren oder beschädigen diese. Dieses Verhalten ist nach Strafgesetzbuch (StGB) § 145 „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Zudem werden teure Reinigungs- und Entsorgungskosten verursacht, für die die Verursacher in Regress genommen werden können.

Jugendliche oder Heranwachsende sollten daher für den richtigen Umgang mit Feuerlöschern sensibilisiert werden. Hier sind auch die Eltern, Lehr- und sonstige Ausbildungsfachkräfte gefordert, über das Thema Brandschutz und den korrekten Umgang mit Feuerlöschern zu sprechen.

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