Bvbf warnt vor Brandgefahr auf Baustellen
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. macht erneut auf die erhöhte Brandgefahr auf Baustellen aufmerksam. Verschiedene Arbeitsstätten-Richtlinien schreiben daher konkrete...
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. macht erneut auf die erhöhte Brandgefahr auf Baustellen aufmerksam. Verschiedene Arbeitsstätten-Richtlinien schreiben daher konkrete Maßnahmen zum Brandschutz vor; darunter die Baustellenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften sowie die „Technische Regel für Arbeitsstätten“ ASR A2.2.
Tätigkeiten wie Schweißen, Trennschleifen oder Löten können in der Nähe von brennbaren Materialien – angefangen bei Kunststoffen und Holz über Kabelrollen bis hin zu Farb- und Lösungsmitteln – leicht ein Feuer verursachen.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 schreibt daher konkrete Maßnahmen vor, die vom Arbeitgeber strikt zu beachten sind. Für die bessere Organisation und Durchführung der Brandschutzmaßnahmen gelten ebenfalls die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften.
Ist der Betrieb größer oder liegt eine erhöhte Brandgefahr vor, können zusätzlich ein Brandschutz-Beauftragter, der den Arbeitgeber unterstützt und berät, sowie weitere Brandschutzhelfer entsprechend ausgebildet und eingestellt werden.
Die Haftung liegt jedoch weiterhin beim Unternehmer.
Auf Baustellen sollten alle Mitarbeiter in Theorie und Praxis so geschult werden, dass sie im Falle eines Brandes aktiv eingreifen können. Das Mittel der Wahl sind dabei zunächst Feuerlöscher. Bereits auf kleineren Baustellen sind entsprechende Geräte mit mindestens sechs Löschmitteleinheiten für die Brandklassen A und B jederzeit bereitzuhalten. Dazu eignen sich insbesondere 6 kg-ABC-Pulver-Feuerlöscher.
Arbeitnehmer und Sachwerte schützen
Was generell bei Neubauten zu beachten ist, gilt verstärkt auch für die Modernisierung und Sanierung bestehender Bausubstanz sowie für Renovierungs- und Reparaturarbeiten. Neben dem vorrangigen Ziel, Gefahren für die Arbeitnehmer abzuwenden, sind auch die vorhandenen Sachwerte bestmöglich zu schützen.
Dazu zählen neben den Bauwerken selbst die darin enthaltenden Einrichtungsgegenstände, Maschinen, technische Infrastruktur und eingelagerte Waren.
Unterstützung durch Brandschutz-Fachbetriebe
Bei der Umsetzung von Brandschutz-Konzepten, die die jeweiligen Anforderungen und spezifischen Umstände des Unternehmens und dessen Branche berücksichtigen, können qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe behilflich sein.
Sie achten auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und erstellen die erforderlichen Alarm-, Flucht- und Rettungspläne.
Die Fachbetriebe bieten sowohl umfangreiche Alarmierungs- und Löschtechnik, wie etwa Rauchwarnmelder und Feuerlöscher, als auch individuelle Brandschutz-Schulungen und Lösch-Übungen.
Adressen lokaler Anbieter, sortiert nach Postleitzahl-Bereichen, sind auf der Webseite des Bvbf zu finden.