bvfa: Brandschutz in Pflegeeinrichtungen
In Pflegeeinrichtungen kommt es immer wieder zu Bränden, bei denen trotz vorschriftsmäßigem Brandschutz und rechtzeitigem Eintreffen der Feuerwehr Tote und Verletzte zu beklagen si...
In Pflegeeinrichtungen kommt es immer wieder zu Bränden, bei denen trotz vorschriftsmäßigem Brandschutz und rechtzeitigem Eintreffen der Feuerwehr Tote und Verletzte zu beklagen sind. Unter den Opfern sind vor allem Personen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit. Am 24. September 2014 trafen sich daher im Wirtschaftsclub Ruhr-Zirkel in Essen mehr als 20 Brandschutzsachverständige auf Einladung des bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz zum 1. Experten-Forum. Im Gespräch wurde deutlich, dass durch Sprinkleranlagen ein wirksamer Brandschutz gewährleistet werden kann. Im Fokus steht aber bei Pflegeeinrichtungen vor allem die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, die gegeben sein muss. Aufklärung über Funktion und Wirksamkeit von Sprinkleranlagen wird ebenso stark nachgefragt wie die Information über neue Sprinklertechnologien für kleine Wohneinheiten.
Mit den Teilnehmern diskutierten Knut Czepuck, Ministerialrat im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Norbert Reinhardt, Niederlassungsleiter Köln und Leiter des Wasserlabors bei VdS Schadenverhütung sowie Bert Wieneke, Architekt und staatlich anerkannter Sachverständiger für Brandschutz. Ziel war es, die Sicht der Baubehörden, der Prüfstelle und der Planer vorzustellen und Verbesserungsmöglichkeiten für einen effektiven Brandschutz in Pflegeeinrichtungen anzusprechen.
Einig waren sich alle Beteiligten über die Wirksamkeit von selbsttätigen Löschanlagen, beispielsweise Sprinklersystemen. Sie bekämpfen einen Brand aktiv, verzögern die Brandausbreitung und wirken so einer Verrauchung entgegen. „Das Pflegepersonal wird damit wirksam bei der Evakuierung gefährdeter Bewohner unterstützt", meint Architekt Wieneke. Dr. Reinhold Herbst, Technischer Fachreferent Sprinkler beim bvfa, verweist auf die guten internationalen Erfahrungen: „Mehrjährige Untersuchungen in den USA belegen, dass die Zahl der Todesfälle in gesprinklerten Wohn- und Pflegeheimen um drastische 88% gesenkt werden konnte." In Deutschland würden jedoch viele Betreiber aus Kostengründen auf einen Einbau verzichten, zumal selbsttätige Löschanlagen für Pflegeeinrichtungen nicht vorgeschrieben seien.
Ziel müsse es daher sein, den Einbau von Löschanlagen in Pflegeeinrichtungen durch den Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu fördern. Insbesondere die Kompensation anderer materieller Brandschutzforderungen durch Löschanlagen biete hier vielversprechende Ansätze. NRW hat bereits 2011 in einer Richtlinie über den Bau und Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen explizit solche Erleichterungen festgeschrieben, z. B. bei der feuerbeständigen Ausführung von Bauteilen und der Größe von Brandabschnitten oder bei wohngruppenorientierten Einrichtungen der Verzicht auf Freilauftürschließer. „Die Richtlinie setzt auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang. Die Betreiber von Pflegeeinrichtungen waren bei der Erstellung mit einbezogen", erläutert Ministerialrat Czepuck die Entstehung der Richtlinie, auf die seinen Angaben nach zunehmend auch in anderen Bundesländern Bezug genommen wird.
Norbert Reinhardt verwies darauf, dass in der VdS-Richtlinie 2896 „Sprinkleranlagen für Wohnbereiche", die auch für Pflegeeinrichtungen anwendbar ist, bereits jetzt geringere Anforderungen als in industriellen Anwendungen gestellt werden. So seien die geforderten Betriebszeiten der Sprinkleranlagen kürzer und der Anschluss an das Trinkwassernetz über eine Trennstation möglich. Vielen Teilnehmern war nicht bekannt, dass es seit kurzem an die speziellen Anforderungen in kleinen Pflegeeinheiten angepasste technische Lösungen gibt. Diese sind sehr kostengünstig und ohne großen Aufwand einzubauen.
Trotz vielversprechender Ansätze bleibt nach übereinstimmender Ansicht der Teilnehmer noch viel zu tun. Intensiv diskutiert wurden der Einsatz von Kunststoffrohren, der Einsatz verdeckter Sprinkler, weitere bauaufsichtliche Erleichterungen sowie eine weitere Vergrößerung der maximal zulässigen Gesamt-Schutzfläche. Auch eine weitere Aufklärung von Betreibern, Planern und auch Feuerwehren über Funktion und Wirtschaftlichkeit von Löschanlagen sei erforderlich. „Sprinkler lösen nicht etwa flächendeckend, sondern lediglich in einem eng begrenzten Bereich um den Brandherd aus. Diese Tatsache ist selbst vielen Fachleuten nicht immer geläufig", sieht auch bvfa-Geschäftsführer Dr. Wolfram Krause hier Handlungsbedarf.