bvfa informiert über Veränderungen bei Brandschutzzeichen
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung hat sich geändert. So haben Brandschutzzeichen, die die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen, u.a....
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung hat sich geändert. So haben Brandschutzzeichen, die die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen, u.a. ein markantes Flammensymbol hinzubekommen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 wurde entsprechend angepasst. Umfassende Informationen darüber, was das für Arbeitgeber bedeutet und inwieweit auf die neuen Zeichen umzurüsten ist, hat der bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. in der neuen Ausgabe der Publikation BrandschutzKompakt zusammengestellt, die auf der homepage kostenlos erhältlich ist.
Grundsätzlich gilt: Die neuen Sicherheits- bzw. Brandschutzzeichen sollten gemäß der Arbeitsstätten-Richtlinie auch zum Einsatz kommen, da sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine explizite Verpflichtung zur Umrüstung besteht zwar nicht; doch hat der Arbeitgeber dann durch die im Arbeitsschutzgesetz verankerte Gefährdungsbeurteilung sicherzustellen, dass die alten Zeichen noch wirksam sind und mit ihnen dieselbe Sicherheit erreicht wird. Ansonsten muss er mit Sanktionen rechnen.