16.09.2016 • NewsBrandschutzdirektBrandschutzFeuerTrutz

bvfa-Publikation Brandschutzkompakt Nr. 57 widmet sich Flüchtlingsunterkünften

Um Flüchtlingen eine sichere Unterkunft zu gewähren, müssen entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten ausreichende Brandschutz-Maßnahmen aufweisen. Wie dringend dies nötig ist, zei...

Um Flüchtlingen eine sichere Unterkunft zu gewähren, müssen entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten ausreichende Brandschutz-Maßnahmen aufweisen. Wie dringend dies nötig ist, zeigt eine Statistik der Interessengruppe Numerische Risikoanalyse (Inuri), die bereits für das erste Halbjahr 2016 insgesamt 334 Brandereignisse mit 263 Verletzten in Flüchtlingsunterkünften zählt. Nicht nur bauliche und anlagentechnische Voraussetzungen sind beim Brandschutz zu erfüllen, auch das richtige Verhalten im Brandfall spielt eine wichtige Rolle. Die aktuelle Ausgabe der „BrandschutzKompakt des bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz zeigt, welchen Herausforderungen und Gefahren begegnet werden muss und welche Regelungen, Konzepte sowie Initiativen die Sicherheit der Asylbewerber im Blick haben.

Das Thema Brandschutz muss in Flüchtlingsheimen ganz oben auf der Agenda stehen – denn die aktuelle Inuri-Statistik zeigt eine erschreckend hohe Anzahl an Brandereignissen in Notunterkünften. Die traurige Bilanz von 2015 mit durchschnittlich mehr als 1,5 Bränden pro Tag wird 2016 nochmals übertroffen. Bis Anfang Juli brannte es im Schnitt 1,8 Mal pro Tag in Flüchtlingsheimen. Technische Defekte und Inbrandsetzung, beispielsweise durch Unachtsamkeit beim Essenkochen, sind häufige Ursachen hierfür. Aber nicht nur die Gefahren sind vielfältig, sondern auch die unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften. Seitens des Bundes gibt es keine einheitliche gesetzliche Richtlinie, es gelten lediglich generelle Empfehlungen. Vorschriften beim Brandschutz fallen unter das Bauordnungsrecht und sind folglich Ländersache. Welche Regelungen in welchem Bundesland greifen, fasst die neue Publikation „BrandschutzKompakt“ Ausgabe 57 des bvfa zusammen. Vor allem die Nutzung und Umwidmung unterschiedlichster Gebäudetypen erfordern individuelle Brandschutzkonzepte und Gefährdungsbeurteilungen. Städte und Kommunen müssen eine geeignete Kombination aus baulichen, anlagentechnischen, mobilen und organisatorischen Maßnahmen finden – immer auf das jeweilige Gebäude und die spezifische Situation angepasst. Damit die Sprachbarriere nicht zum unüberwindbaren Hindernis wird, widmen sich diverse Initiativen der Bereitstellung von Verhaltensanweisungen, Hinweisschildern und Filmmaterial in unterschiedlichen Sprachen.

Ein weiteres Augenmerk der BrandschutzKompakt Nr. 57 liegt auf der Veranstaltungsreihe BRANDSCHUTZDIREKT. Beim Brandschutztag am 17. November stehen in Bad Oldesloe mehrere spektakuläre Brandversuche im Mittelpunkt, um den Teilnehmern praxisnahe Einblicke in zukunftsweisende Themen des stationären Brandschutzes zu gewähren. Ihre Fortsetzung findet die Veranstaltung bereits Anfang 2017 mit dem zweitägigen bvfa Kompaktseminar BRANDSCHUTZDIREKT Löschtechnik im Rahmen der FeuerTRUTZ in Nürnberg.

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