Der neue Personalausweis

Seit dem 1. November gibt es den neuen Personalausweis. Er ist mit seiner praktischen Scheckkartengröße nicht nur deutlich kleiner als der alte Personalausweis, sondern kann - alle...

Seit dem 1. November gibt es den neuen Personalausweis. Er ist mit seiner praktischen Scheckkartengröße nicht nur deutlich kleiner als der alte Personalausweis, sondern kann - aller Unkenrufe zum Trotz - auch mehr.

Neben der herkömmlichen Funktion als Sichtausweis bietet der neue Personalausweis die Möglichkeit, sich auch in der elektronischen Welt, insbesondere im Internet, zuverlässig auszuweisen. Möglich wird dies durch einen integrierten Chip, in dem die Ausweisdaten digital abgelegt sind. Sichere elektronische Identitäten sind der Schlüssel für verlässliches und vertrauenswürdiges Handeln im Internet. Eine einfache und einheitliche Möglichkeit des "Ausweisens" im Internet gab es bislang jedoch nicht.

Hierzu erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: "Mit dem neuen Personalausweis stellt der Staat eine moderne Infrastruktur für ein vertrauenswürdiges Identitätsmanagement in der digitalen Welt bereit. Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung können gleichermaßen von den neuen Einsatzmöglichkeiten profitieren. Ich selber werde meinen neuen Personalausweis am 9. November in meiner Heimatstadt Dresden beantragen und freue mich bereits jetzt darauf, mich künftig deutlich sicherer als bisher in der digitalen Welt bewegen zu können."

Das Interesse von Online-Diensten am neuen Personalausweis ist groß. Einige Anwendungen, bei denen man den "Neuen" schon nutzen kann, werden bereits Anfang November verfügbar sein. Über 300 Unternehmen und Behörden testen derzeit die Integration der neuen Infrastruktur in ihre Angebote.

Behördengänge von zu Hause aus

Der neue Personalausweis schafft die Grundlage, um künftig ohne Wartezeit und Anfahrtswege Behördengänge bequem von zu Hause erledigen zu können. Auch beim Schutz persönlicher Daten im Internet soll der neue Personalausweis eine Vorbildrolle beim einnehmen. Die Online-Ausweisfunktion wurde so gestaltet, dass die Ausweisinhaber immer die Kontrolle darüber haben, welche Daten an welchen Anbieter übermittelt werden.

Internetdienste, die Anmelde- oder Registrierungsoptionen mit dem neuen Personalausweis anbieten wollen, müssen sich zuvor beim Bundesverwaltungsamt zertifizieren lassen.

Neue Aufgaben für Behörden

Der neue Personalausweis bringt aber nicht nur neue Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch neue Aufgaben und Abläufe in den Pass- und Personalausweisbehörden. Hierzu erklärte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: "Wir gehen davon aus, dass es bei der Einführung des neuen Personalausweises keine größeren Probleme geben wird. Die mehr als 5.300 Meldebehörden mit ihren rund 13.000 Mitarbeitern haben sich auf das neue Abwicklungsverfahren gut vorbereitet. Bei einem so umfassenden Projekt ist es aber nicht ganz auszuschließen, dass es an der einen oder anderen Stelle zu Verzögerungen kommen kann. Die deutsche Verwaltung ist aber gut aufgestellt und hat schon andere vergleichbare Herausforderungen bewältigt. Das wird auch bei der Einführung des neuen Personalausweises der Fall sein."

Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises gegen einen neuen Personalausweis ist aber jederzeit möglich. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich ab 1. November am Online-Frageforum des Bundesinnenministers zum neuen Personalausweis zu beteiligen.

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