Erfahrungsaustausch zwischen Polizei und BDSW-Führungskräften

Zum jährlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Führungskräften sächsischer Sicherheitsdienstleister des BDSW und der Polizei trafen sich die Teilnehmer beim Landeskriminalamt Sachsen in Dresden.

Bild: BDSW
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Im Fokus der diesjährigen Gespräche stand die Berichterstattung zur Umsetzung der gemeinsamen Grundsatzerklärung über das Zusammenwirken zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizei und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW, Landesgruppe Sachsen. Die seit 2002 bestehende Grundsatzerklärung wurde 2016 grundsätzlich überarbeitet und durch den Landespolizeipräsidenten sowie den Vorsitzenden der BDSW Landesgruppe Sachsen unterzeichnet.

Die Aufgabe der Sicherheitsdienstleister als Partner der sächsischen Polizei ist die informative Unterstützung nach dem Grundsatz „Beobachten, Erkennen, Melden“ von sicherheitsrelevanten Ereignissen, die die Unternehmen bei der Ausübung ihrer täglichen Arbeit wahrnehmen. Herr Lenk, Leiter des Referats 33 – Kriminalitätsbekämpfung im Sächsischen Staatsministerium des Innern hob die Bedeutung der Grundsatzerklärung als Baustein für die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Sachsen hervor und unterstützt die Fortsetzung und Weiterentwicklung der gelebten Partnerschaft. Der neu gewählte Landesgruppenvorsitzende der BDSW Landesgruppe Sachsen, Daniel Balke, unterstrich die hohe Bedeutung der langjährigen Partnerschaft mit der Polizei Sachsen für die Sicherheitswirtschaft. Er trat mit Nachdruck für die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Partnerschaft ein. In seinem Vortrag betonte er auch die neuen Herausforderungen für die Sicherheitswirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie.

Der Vertreter des Landeskriminalamts, Dirk Möller, stellte die Kriminalitätsentwicklung des Freistaats Sachsen anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik vor. Darüber hinaus präsentierte der Geschäftsführer des BDSW, RA Andreas Paulick, die Meldestatistik der Sicherheitsdienstleister der zurückliegenden 21 Monate von 2020 einschließlich der ersten drei Quartale 2021. Danach sind in den Statistiken über 2.100 Meldungen der Sicherheitsdienstleister an die Polizei und über 8.000 öffentliche Fahndungsaufrufe und Meldungen der Polizei an die Sicherheitsdienstleister erfasst worden. Die Meldungen aus dem Berichtszeitraum 2020/2021 belegen eine von beiden Seiten gelebte, vertrauensvolle Kooperation und bundesweit einmalige Zusammenarbeit. Es besteht auch weiterhin, auf regionaler als auch Landesebene, Einigkeit darüber, den jährlichen Informationsaustausch und die bestehende vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen privaten Sicherheitsdienstleistern und Polizei fortzuführen und weiter zu optimieren. Hierzu gehört auch die Evaluierung der bestehenden Grundsatzerklärung zur weiteren Verbesserung.

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