24.07.2013 • News

Euralarm-Leitfaden zur neuen Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Am 1. Juli 2013 trat die neue EU-Bauprodukte-Verordnung verbindlich in Kraft. Insbesondere für Hersteller, Händler und Importeure von Brandmelde- und Alarmanlagen der Normenreihe E...

Am 1. Juli 2013 trat die neue EU-Bauprodukte-Verordnung verbindlich in Kraft. Insbesondere für Hersteller, Händler und Importeure von Brandmelde- und Alarmanlagen der Normenreihe EN 54 ergeben sich wesentliche Änderungen.

Die bisher zu erstellende Konformitätsbescheinigung wird durch eine obligatorische Leistungserklärung ersetzt. Somit existiert ein umfangreicher Handlungsbedarf für die Wirtschaftsakteure bzgl. der Anpassung der hausinternen CE-Kennzeichnung, Erstellung der Leistungserklärungen und ggf. die Etikettierung der Produktverpackungen.

Um eine klare Hilfestellung und Orientierung zu geben, stellt der Euralarm-Leitfaden die Anforderungen und Auswirkungen der Bauprodukte-Verordnung übersichtlich dar. Konkret wird bspw. beschrieben, wie die Leistungserklärung auszufüllen und welche Dokumentation dafür erforderlich ist. Des Weiteren beinhaltet der Leitfaden praktische Empfehlungen für die Bereitstellung der ggf. neu zu gestaltenden Produktbegleitunterlagen. Abschließend beantwortet das FAQ-Kapitel immer wieder auftretende Problemstellungen.

Im Ergebnis stellt der Leitfaden praktische Handlungstipps für alle Unternehmen bereit, die mit der Herstellung, Lieferung und Installation von Brandmelde- und Alarmanlagen zu tun haben.

 

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