09.12.2011 • News

FBDI: Chemikalienverordnung REACH

FBDI: Chemikalienverordnung REACH. „Jeder Player in der Lieferkette muss seine Rolle unter REACH exakt definieren und in der Praxis anwenden bzw. umsetzen können“, so die zentrale ...

FBDI: Chemikalienverordnung REACH. „Jeder Player in der Lieferkette muss seine Rolle unter REACH exakt definieren und in der Praxis anwenden bzw. umsetzen können“, so die zentrale Forderung des Fachverbandes der Bauelemente Distribution, FBDI e. V., zur Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).

Alle Beteiligten entlang der Supply Chain können von REACH betroffen sein: Hersteller, Distributoren sowie auch OEM- oder Distributionskunden, u. a. abhängig davon, wie viel an eventuell gefährlichen Inhaltsstoffen sie in Produkten aus EU- oder Nicht EU-Staaten beziehen oder weiterverarbeiten.

Infrage kommen für Distributoren Verpflichtungen als Importeure, Produzenten oder Lieferanten von Erzeugnissen. „Kooperationsbereitschaft zwischen den Beteiligten ist essenziell für den professionellen Umgang mit REACH, Informationstransparenz zwischen Herstellern, Distributoren und Kunden dabei unerlässlich“, verlautbart der FBDI.

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