Luftfrachtsicherheit: Maßnahmenpaket der Bundesregierung
Nach den vereitelten Paketbombenanschlägen mittels Luftfracht aus dem Jemen hatte die Bundesregierung am 1. November 2010 im Bundesministerium des Innern einen nationalen intermini...
Nach den vereitelten Paketbombenanschlägen mittels Luftfracht aus dem Jemen hatte die Bundesregierung am 1. November 2010 im Bundesministerium des Innern einen nationalen interministeriellen Arbeitsstab "Luftfrachtsicherheit" eingerichtet, um konkrete und schnell wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Luftfrachtverkehr zu erarbeiten. Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Klaus-Dieter Fritsche stellte im Rahmen einer Pressekonferenz am 8. Dezember 2010 die wesentlichen Ergebnisse des interministeriellen Arbeitsstabs vor.
Neben dem vorsitzführenden Bundesministerium des Innern waren in dem ressortübergreifenden Arbeitsstab "Luftfrachtsicherheit" das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Bundesministerium der Finanzen sowie die Geschäftsbereichsbehörden Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundespolizei, Luftfahrt-Bundesamt, Zollkriminalamt sowie die Deutsche Flugsicherung hochrangig vertreten. Zudem fand ein gemeinsames Gespräch des Arbeitsstabs "Luftfrachtsicherheit" mit den wichtigsten Vertretern der Frachtindustrie statt.
Folgende wesentliche Maßnahmen sind in dem Bericht des Arbeitsstabes "Luftfrachtsicherheit" vorgesehen:
1. Auflistung unsicherer ausländischer Flughäfen
Es soll eine Liste ausländischer Flughäfen außerhalb der europäischen Union erstellt und geführt werden, bei denen Risiken hinsichtlich der Kontrolle von Luftfracht erkannt wurden. Diese Eingruppierung bildet die Basis für einen flexiblen Maßnahmenkatalog, dessen Anwendung im Einzelfall geprüft wird.
2. Umfassende Auswertung von Luftfrachtdokumentationen
Frachtbegleitende Unterlagen, die z. B. der Zoll in seinem Aufgabenbereich verwendet, sollen künftig. auch durch andere Sicherheitsbehörden zur Lagebeurteilung verwendet werden. Hierzu werden keine neuen Daten erhoben, sondern bestehende Daten zusammengeführt.
3. Beschleunigung der Umsetzungsfrist hinsichtlich der EU-Regelungen über die Prozesse im Frachtbereich
Die Mitgliedstaaten sollen angehalten werden, die dreijährige Umsetzung zur Einführung sicherheitserhöhender Regelungen im Luftfrachtbereich zu beschleunigen.
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Diese Maßnahmen werden aber nur dann umfassende Wirkung erzielen können, wenn zugleich im EU-Rahmen flankierende Regelungen getroffen werden.
Daher hatte Herr Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière beim Rat der Justiz- und Innenminister bereits am 8. November 2010 seinen Amtskollegen in einem Fünf-Punkte-Plan konkrete Vorschläge für eine verbesserte Luftfrachtkontrolle auf EU-Ebene unterbreitet.
Auf diesem Fünf-Punkte-Plan aufbauend stellte die EU-Kommission auf den Tagungen des Verkehrsministerrates und des Rates der Justiz- und Innenminister am 2. Dezember 2010 flankierend ihren Bericht einschließlich eines Aktionsplans zur Stärkung der Luftfrachtsicherheit vor.
Die wesentlichen Eckpunkte dieses EU-Aktionsplans sind:
1. Neue einheitliche EU-Sicherheitskontrollen
Für Fracht und Post sollen neue EU-einheitliche Sicherheitskontrollen unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Zollbereich geschaffen sowie Kriterien zur Ermittlung besonders risikobehafteter Fracht formuliert werden, die in Verbindung mit einem Mechanismus für die Beurteilung der Sicherheitsstandards auf Flughäfen außerhalb der EU Anwendung finden.
2. EU-Koordinierung von Informationen
EU-Koordinierung von Informationen über Zwischenfälle, neue Bedrohungen und Sofortmaßnahmen unter Mitwirkung aller einschlägigen Stellen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene.
3. Stärkung des Informationsaustausches
Der Informationsaustausch soll über die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO verbessert werden. Eine aktive Rolle der EU im Zusammenhang mit ICAO-Audits und Kapazitätsausbau soll gestaltet werden, um auch die Frachtlieferketten in Nicht-EU-Ländern absichern zu können.
Das Luftfahrt-Bundesamt wird unverändert für die Zulassungsprüfungen der Beteiligten an der sicheren Lieferkette (u.a. Reglementierte Beauftragte, Bekannte Versender) verantwortlich bleiben. Die Bundespolizei wird für die in der Übersicht auf Seite 15 des Berichts des Arbeitsstabs "Luftfrachtsicherheit" dargestellten Maßnahmen an den nationalen Flughäfen und die Überprüfungen an den Drittstaatenflughäfen zuständig sein.
Zukünftig soll das Bundesministerium des Innern bei konkreten Gefährdungssachverhalten (Terrorlagen) die gesetzliche Möglichkeit erhalten, Flüge und Frachtimporte unmittelbar zu untersagen.