Am 24. Mai 2016 trat die Verordnung der Europäischen Union Nr. 2016/679 in Kraft. Hinter dem unscheinbaren Titel verbirgt sich die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) – und diese hat gravierende Auswirkungen: Jedes personenbezogene Daten verarbeitende Unternehmen sowie jede Behörde in der EU muss die DSGVO bis zum Ende der Übergangsfrist am 25. Mai 2018 umgesetzt haben – trotz umfassender und darüber hinaus oft vage formulierter Forderungen. Die Auswirkungen auf Organisationsprozesse und IT sind gerade für Mittelständler und kleinere Behörden teils nicht ohne weiteres ersichtlich.
VdS unterstützt deshalb besonders diese Klienten mit den praktikablen Richtlinien VdS 10010 und entsprechenden Lehrgängen beim Umsetzen der EU-Forderungen. Die VdS 10010 beschreiben ein schlankes Managementsystem zum Erfüllen der kompletten DSGVO, speziell angepasst an die Rahmenbedingungen von KMU und kleineren Behörden. Ergänzt wird die VdS-Angebotspalette jetzt um ein Anerkennungsverfahren, mit dem Berater für Datenschutzmanagement ihre besondere Dienstleistungsqualität auf einen Blick belegen können.
„Aus Gründen der Mitteleffizienz sowie zur Optimierung der Schnelligkeit bei der Umsetzung der VdS 10010 und damit der kompletten DSGVO wünschten sich viele unserer Partner professionelle Beratung“, betont Sebastian Brose, Leiter des Produktmanagements „Produkte & Unternehmen“ bei VdS. „Deswegen bieten wir den interessierten KMU und Behörden nun eine weitere wichtige Hilfestellung: Nach dem brandneuen Verfahren VdS 3476 anerkannte Berater für Datenschutzmanagement unterstützen kompetent bei der Umsetzung der VdS 10010 und bereiten auf das Zertifizierungsaudit vor.“
Das zertifizierte Können der Berater wird in Theorie wie Praxis nachgewiesen und muss ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden. Alle Informationen zur neuen VdS-Berateranerkennung und die kompakten Richtlinien VdS 10010 sowie VdS 3476 zum kostenlosen Download finden Sie auf vds.de/dsgvo.