Primion: Frankfurter Wertpapierbörse beschließt Delisting
Die primion Technology AG hat am 17. September 2014 mitgeteilt, dass der Vorstand des Unternehmens mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, den Widerruf der Zulassung von ...
Die primion Technology AG hat am 17. September 2014 mitgeteilt, dass der Vorstand des Unternehmens mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, den Widerruf der Zulassung von Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen (Delisting). Die Frankfurter Wertpapierbörse hat das Unternehmen darüber unterrichtet, dass ihrem Antrag auf Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der primion Technology AG zum regulierten Markt entsprochen wurde.
Der Widerruf wird mit einer Frist von sechs Monaten nach seiner Veröffentlichung wirksam. Die Veröffentlichung ist am 7. Oktober 2014 erfolgt, sodass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt mit Ablauf des 7. April 2015 wirksam wird. Der Vorstand beabsichtigt, darauf hinzuwirken, dass auch der Handel mit Aktien der primion Technology AG im Freiverkehr an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt endet.