Sicherheitsgewerbe: Fehlender Mindestlohn bedeutet potenzielles Risiko

Manfred Buhl, Vorsitzender der Geschäftsführung Securitas Deutschland und Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS), hat seine Forderung n...

Manfred Buhl, Vorsitzender der Geschäftsführung Securitas Deutschland und Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS), hat seine Forderung nach Mindestlohn und höheren Zugangshürden für den deutschen Sicherheitsmarkt noch vor Beginn der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai 2011 erneuert. Die Anzeichen verdichten sich, dass besonders polnische Firmen ab Mai 2011 das Lohngefälle ausnutzen und massiv auf den deutschen Markt drängen würden.

Am Rande einer internationalen Unternehmenskonferenz in Berlin mit Securitas-Managern aus 30 Ländern warnte Buhl vor den Folgen fehlender Mindestlöhne: „Werden mit Wirkung zum 1. Mai 2011 keine verbindliche Lohnuntergrenzen und keine höheren Zugangshürden vorgeschrieben, besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Da Angebote mit dem niedrigsten Preis in der Regel den Zuschlag bekommen und effektive Kontrollen fehlen, werden künftig fragwürdige ausländische Dienstleister die Situation erheblich verschärfen. Dass wir trotz Aufnahme ins Entsendegesetz immer noch keinen Mindestlohn haben und auch keinen konkreten Fahrplan für dieses Ziel, wird den für Deutschland eingeschlagenen Weg einer deutlichen Qualitätsverbesserung innerhalb der Sicherheitsindustrie massiv stören."

Buhls osteuropäische Kollegen bestätigten seinen Eindruck einer drohende Dumpinglohn-Konkurrenz: Zahlreiche Sicherheitsfirmen stünden bereits in den Startlöchern, um auf dem deutschen Markt aktiv zu werden. Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von rund drei Euro rechnen sie sich gute Chancen aus, deutsche Unternehmen zu verdrängen. „Dass es keinen Mindestlohn in Deutschland gibt, ist für diese Dienstleister eine willkommene Einladung. In Polen beispielsweise sind rund 4.600 Unternehmen mit 360.000 Beschäftigten in der Sicherheitsbranche tätig. Damit ist der Wettbewerbsdruck noch schärfer als im deutschen Markt und die Arbeitnehmerfreizügigkeit eine willkommene Chance."

 


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Hintergrund

Der BDWS und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatten am 16. April 2010 in Hannover einen Mindestlohntarifvertrag für die 170.000 Beschäftigten im deutschen Sicherheitsgewerbe unterzeichnet. Am 25. Oktober hatte der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Entscheidung über den Antrag von BDWS und ver.di, die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung zu erklären, ins Jahr 2011 vertagt. Angesichts weiterer Unstimmigkeiten in der Tarifkommission ist es fraglich, ob eine Entscheidung für den Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Mai 2011 rechtzeitig gefällt werden kann.

 

 

 

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