Teletrust: IT-Sicherheitsrechtstag
Der Bundesverband IT-Sicherheit (Teletrust) veranstaltet am 24.09.2020 in Berlin den jährlichen IT-Sicherheitsrechtstag, bei dem die aktuelle Rechtslage bzw. Rechtsetzungsinitiativen vorgestellt und erörtert werden. Im diesjährigen Fokus steht der Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0.
Der derzeit kursierende Ressortentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wirft eine Reihe von Fragen politischer, rechtlicher und technischer Art auf, die nach Kommentierung rufen. Der Rechtsmaterie entsprechend muss die Analyse interdisziplinär, das heißt aus rechtlichem, politischem und technischem Blickwinkel erfolgen. Dieser Interdisziplinarität ist der Bundesverband verpflichtet. Das IT-Sicherheitsgesetz sei schon in seiner geltenden Fassung eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen der IT-Sicherheit in Deutschland, so Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Leiter der Teletrust-AG „Recht“. Man werden mit den Teilnehmern deshalb den aktuellen Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 diskutieren – rechtlich, praktisch und strategisch. Der IT-Sicherheitsrechtstag trage seit dem ersten IT-Sicherheitsgesetz, und damit zum fünften Mal in Folge, zum Austausch und zur Meinungsbildung bei. Der Bundesverband werde die weitere Ausgestaltung und den Gesetzgebungsprozess aktiv und interdisziplinär begleiten.
Die Veranstaltung ist praxisnah angelegt, um jedem Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren, die Möglichkeiten der rechtskonformen Umsetzung kennenzulernen und dabei wertvolle Kontakte zu knüpfen. Daher richtet sich die Veranstaltung an Interessierte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und Behörden jeder Größe.