TÜV prüft Infektionsschutz in Hotels und Gaststätten
Abstandsgebote, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und intensive Hygiene: In Zeiten der Corona-Pandemie tragen organisatorische und technische Maßnahmen an öffentlich zugänglichen Orten dazu bei, das Risiko von Infektionen zu verringern. Der TÜV-Verband und seine Mitglieder haben jetzt für Hotels und Gaststätten eine Zertifizierung entwickelt, mit der die Betriebe freiwillig die Einhaltung entsprechender Standards überprüfen lassen können.
„Mit einer TÜV-Zertifizierung können Hotels und Gaststätten zeigen, dass sie die europäischen und internationalen Leitlinien für Hygiene und Infektionsschutz anwenden“, so Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Die Gäste erkennen anhand des Zertifikats, dass in den Betrieben notwendige Maßnahmen für Hygiene und Infektionsschutz umgesetzt und überwacht werden.“
Grundlage der Prüfung ist ein Kriterienkatalog, der von den TÜV-Organisationen speziell für das Gastgewerbe entwickelt wurde. Er berücksichtigt fachspezifische Leitlinien der EU-Kommission und der Weltgesundheitsorganisation sowie Regelungen einzelner europäischer Staaten. Die Prüfungen werden von eigens geschulten Auditor:innen der TÜV-Organisationen durchgeführt. Nach Vergabe des Zertifikats wird die Einhaltung der Vorgaben durch unangekündigte Überwachungsaudits halbjährlich kontrolliert. „Alle Maßnahmen zielen darauf ab, Infektionsketten zu unterbrechen und ‚Superspreading Events‘ zu verhindern“, sagte Bühler. „Die TÜV-Prüfungen können keinen Covid-19-Schutz garantieren. Die überprüften Maßnahmen tragen aber dazu bei, das Risiko einer Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verringern.“ Entscheidend für die Wirksamkeit sei, dass Vorgesetzte, Mitarbeiter:innen und Gäste die Vorgaben in der Praxis konsequent umsetzen.
Der Prüfkatalog der TÜV-Unternehmen umfasst sowohl technische, organisatorische und personelle als auch bereichsspezifische Hygieneschutzmaßnahmen. Diese reichen von der Ausarbeitung von Hygienekonzepten für verschiedene Bereiche wie Rezeption, Küche oder Housekeeping, über die Benennung von Verantwortlichen für Infektionsschutz bis zu konkreten Maßnahmen wie der Einzelausgabe von Mahlzeiten oder der Einführung von digitalen Checkin- und Reservierungssystemen. Grundsätzlich muss in allen Bereichen zwischen Personen ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. Ist das nicht möglich, müssen die Betriebe andere Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder die Festlegung von Verkehrswegen umsetzen.
In Restaurants, Speisesälen oder Bars sind Kapazitätsgrenzen zu definieren, die Belegungsdichte an Tischen zu überprüfen und Speisekarten nach Möglichkeit nach jeder Benutzung zu desinfizieren. Zudem werden technische Maßnahmen wie die regelmäßige Wartung der Klimaanlagen überprüft. Taucht ein Verdachtsfall unter Beschäftigten oder Gästen auf, müssen die Betroffenen sofort räumlich isoliert werden. Je nach Art des Betriebs sind weitere Maßnahmen erforderlich. „Eine zentrale Rolle für die Effektivität der Maßnahmen spielt die Kommunikation zwischen Vorgesetzen und Mitarbeitern sowie die Information der Gäste“, betonte Bühler. Daher prüften die TÜV-Auditoren und Auditorinnen auch, ob die Beschäftigten über Hygienestandards und Verhaltensweisen unterwiesen werden.
Die Zertifizierung der TÜV-Unternehmen richtet sich an Hotels und Gaststätten in Deutschland, soll zukünftig aber auch in anderen EU-Ländern angeboten werden. „Das TÜV-Zertifikat verbessert den Infektionsschutz im Hotel- und Gastgewerbe und sorgt für Vertrauen bei Reisenden und Besuchern“, so Bühler. Damit leisteten die TÜV-Organisationen einen wertvollen Beitrag, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu bremsen. „Mit Blick auf die ansteigenden Infektionszahlen und die bevorstehende kalte Jahreszeit ist es notwendig, die Schutzmaßnahmen zu verstärken und deren Einhaltung zu überprüfen." Für die wirtschaftlich stark von der Corona-Krise betroffenen Hotels und Restaurants sei das Zertifikat zudem eine Möglichkeit, um das Vertrauen der Kunden zu stärken.
„Betriebe im Hotel- und Gastgewerbe, die mit uns zusammenarbeiten, investieren freiwillig in den Schutz ihrer Gäste und Beschäftigten. Das bringt zusätzliche Sicherheit", so Bühler abschließend. Der Kriterienkatalog für die „Überprüfung von Maßnahmen von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Gastgewerbe“ ist in einem VdTÜV-Merkblatt festgehalten, das im Online-Shop des TÜV-Verbands bestellbar ist. Interessierte Betriebe können sich für nähere Informationen an die TÜV-Organisationen wenden.