VdS-Lehrgänge: Temporäre Versammlungsstätten und KRITIS
Zwei Fortbildungen werden ab Herbst 2023 im VdS-Bildungszentrum angeboten: der VdS-Lehrgang „Temporäre Versammlungsstätten“ am 5.9.2023 in Köln und der VdS-Lehrgang „Aufbau und Organisation einer kritischen Infrastruktur“ am 12./13.10.2023 in Köln.
Veranstaltungen werden häufig in Gebäuden und Räumen durchgeführt, die für eine solche Nutzung nicht vorgesehen und genehmigt sind – seien es Partys, Abschlussbälle, Tage der offenen Tür oder Jubiläumsveranstaltungen. Für einen rechtskonformen Betrieb ist in der Regel eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung erforderlich, und häufig gelten die Veranstaltungsorte dann als Versammlungsstätten. Das kann auch bei Open-Air-Veranstaltungen der Fall sein.
Die Teilnehmenden erfahren im VdS-Lehrgang „Temporäre Versammlungsstätten“, welche Anzeigen und Genehmigungen für temporäre Versammlungsstätten notwendig sind, wann eine Veranstaltungsstätte eine Versammlungsstätte ist, wie ein Nutzungsänderungsverfahren abläuft, welche Unterlagen erforderlich sind und wer diese einreichen darf. Der Lehrgang richtet sich an Veranstalter, Behörden, Erstellende von Brandschutz- und Sicherheitskonzepten und andere Interessierte.
Der zweitägige Lehrgang „Aufbau und Organisation einer kritischen Infrastruktur“ stellt die einzelnen kritischen Infrastrukturen und mögliche Organisationen des Krisenmanagements vor sowie die mögliche Zusammenarbeit mehrerer Behörden und Hilfseinrichtungen. Darüber hinaus wird den Teilnehmenden angeboten, einen eigenen Notfall- und Krisenplan zu erstellen. Angesprochen sind Verantwortliche und Mitarbeitende von Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen der folgenden Bereiche/Branchen: Energie und Versorgung; Behörden und öffentliche Institutionen; Information und Kommunikation; Gefahrstoffe/Chemie; Banken und Finanzen; Forschungseinrichtungen; Kulturgüter und Historische Gebäude; Hilfs- und Rettungsdienste sowie Feuerwehren; Gesundheitswesen.