VdS: Überarbeitete Regelwerke zu Wasserlöschanlagen

Die VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen sind in einer aktualisierten Auflage erschienen

VdS: Überarbeitete Regelwerke zu Wasserlöschanlagen

Die VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen sind in einer aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau), VdS 2108 (Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau) und VdS 2109 (Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau). Sie richten sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen von Wasserlöschanlagen, an Betreiber der Anlagen, die darin wichtige Hinweise zu Wartung und Instandhaltung finden, sowie an Sachversicherer. Wie alle VdS-Regelwerke werden die drei Richtlinien regelmäßig im Abstand von wenigen Jahren überarbeitet, jeweils mit einer Vielzahl von Aktualisierungen, Anpassungen und Ergänzungen. Zum Beispiel werden relevante Anwendererfahrungen oder aktuelle Herstellerinnovationen in der neuen Version berücksichtigt, sodass sich Wasserlöschanlagen immer bestmöglich nach dem aktuellen Stand der Technik planen und installieren lassen.

Die wichtigsten Änderungen des aktuellen Updates betreffen die VdS CEA 4001, das internationale Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Ein Novum ist zum Beispiel der neue Anhang T, der die Schnittstellen zu anderen Regelwerken beschreibt. Hintergrund: Grundsätzlich untersagen die Richtlinien das Mischen verschiedener Regelwerke, das sogenannte „Rosinenpicken“, da dadurch die Sicherheitsstandards verwässert werden können. Allerdings sehen die Experten von VdS in der VdS CEA 4001 nun Ausnahmen vor: Für sehr spezielle Themenbereiche, die die VdS CEA 4001 nicht umfassend abdeckt, benennen sie Schnittstellen zu anderen Regelwerken. Der Anhang beschreibt konkrete Fälle, in denen Bestimmungen von NFPA und FM Global ergänzend hinzugezogen werden dürfen.

Komplett überarbeitet ist der Anhang K.3 zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten. Er definiert konkrete Maßnahmen auch für Anwendungsfelder, in denen die Gefahr durch brennbare Flüssigkeiten oft nicht genug beachtet wird. Dazu gehören beispielsweise Mischlagerungen in Verteilzentren von Supermärkten, die unter anderem brennbare Produkte wie Nagellackentferner beinhalten, sowie Produktionsbereiche, in denen Flaschen mit Schmieröl stehen. Die neuen Richtlinien bieten jede Menge pragmatische Lösungen für alltägliche Probleme, so Frank Bieber, Abteilungsleiter Produktmanagement Technische Prüfstelle bei VdS Schadenverhütung. Man habe sich eng mit Ansprechpartnern in Errichterfirmen, bei Betreibern und in Versicherungen sowie mit vielen Fachkollegen ausgetauscht, um in den Richtlinien so konkret wie möglich auf die häufigsten Anwendungsfälle eingehen zu können. So trage der VdS weiterhin wesentlich dazu bei, dass Sprinkleranlagen effektiv eingesetzt werden, zuverlässig funktionieren und damit Menschenleben und Sachwerte schützen

Business Partner

VdS Schadenverhütung GmbH

Amsterdamer Str. 174
50735 Köln
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







Meist gelesen