ZVEI: Brandmeldetechnik für Fachplaner, Errichter und Betreiber
Der ZVEI veranstaltet am 24.03.2026 im ZVEI Konferenzzentrum in Frankfurt am Main einen Workshop, in dem Experten über die wichtigsten Neuerungen der Normen und Richtlinien zur Brandmeldetechnik informieren. Gemeinsam werden aktuelle Anforderungen besprochen, Praxisbeispiele analysiert und Lösungsansätze entwickelt.
Der Workshop ist eine ideale Auffrischungsschulung für verantwortliche Personen gemäß den Zertifizierungsvorgaben nach Tabelle 4 der DIN 14675-2 bzw. für hauptverantwortliche VdS-Fachkräfte für BMA/SAA. Mit der Teilnahme am Workshop wird die Möglichkeit geschaffen, Kenntnisse des technischen Regelwerks im Kontext regelmäßiger Audits nachzuweisen. Eine Anerkennung für Fachplaner gemäß den Fortbildungsrichtlinien der Ingenieurkammern Hessen und NRW wird angestrebt.
Grundsätzlich wird das Seminar entsprechend den aktuellen Entwicklungen in den Bereichen des Bauordnungsrechts sowie der Normen und Richtlinien gestaltet. Diese Entwicklungen können nicht immer genau vorhergesagt werden, sodass sich die Inhalte kurzfristig ändern können. Für das Seminar im Jahr 2026 sind grundsätzlich folgende Inhalte vorgesehen:
- Normen im Wandel Instandhaltung, Remote Services, Dokumentation, Software
- Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BMAK)
- Bauordnungsrecht und Funktionserhalt
- Verantwortung des Betreibers
- Risikominimierung durch einen kontrollierten Austausch von Brandmeldern
- Wesentliche Änderung und Software
- Systemfremde Konsequenzen
Die neue VDE 0833-1 wirkt sich nicht nur auf Planung und Ausführung, sondern insbesondere auf den Betrieb und die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen aus. Tätigkeiten aus der Ferne („Remote Services“), Dokumentation und Anlagensoftware sind in der Überarbeitung berücksichtigt worden. Hinzu kommen anstehende Änderungen im Bauordnungsrecht, die das Thema betreffen.
Im Seminar wird gezeigt, wie einfach die frühzeitige Bestandsaufnahme sowie die Zusammenfassung aller an die BMA gestellten Anforderungen in der neuen Vorlage für das Brandmelde- und Alarmierungskonzept ist. Exemplarisch wird dargestellt, wie mit der Vorlage die objektspezifischen Anforderungen an die Anlage schutzzielgerecht, zuverlässig und wirtschaftlich dokumentiert werden können und wie dabei optimal auf die Bedürfnisse des späteren Betriebs eingegangen werden kann.
Von der Musterbauordnung (MBO) über die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bis zum Dauerbrenner Funktionserhalt nach MLAR: Der Teilnehmer lernt die relevanten Vorschriften des Bauordnungsrechts, die wichtige Regelungen zu Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen sowie deren Einbau kennen.
Die Norm DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“ enthält Anwendungsregeln für den ordnungsgemäßen Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen. In diesem Zusammenhang ist ein regelmäßiger Austausch von automatischen Brandmeldern vorgesehen. Von Betreiberseite wird die Notwendigkeit des Meldertauschs bisweilen angezweifelt – doch handelt es sich um Sensorik, deren Wirksamkeit durch Umweltfaktoren im Laufe der Zeit beeinträchtigt werden kann.
Bei einer „wesentlichen Änderung“ müssen nach der Musterprüfverordnung Brandmeldeanlagen und vergleichbare Systeme von einem Prüfsachverständigen neu abgenommen werden. Doch was gilt bei Software als „wesentliche Änderung“? Welche Pflichten haben Hersteller, Errichter und Instandhalter? Und welche Verantwortung oder sogar Haftung trägt der Prüfsachverständige?













