ZVEI: Themen und Trends aus der Sicherheitstechnik
Mitte Oktober 2019 beschäftigte sich der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in einem Fachpressegespräch mit den neuen Möglichkeiten moderner Sicherheitstechnik ...
Mitte Oktober 2019 beschäftigte sich der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in einem Fachpressegespräch mit den neuen Möglichkeiten moderner Sicherheitstechnik und den dazu immer wichtiger werdenden normative Rahmenbedingungen. Was die Errichter und Planer von sicherheitstechnischen Anlagen jetzt und in naher Zukunft beschäftigt, stellte eine ZVEI- Arbeitsgemeinschaft vor.
Ein aktuelles Thema ist die Übertragung von Brandalarmen zur Feuerwehr. Brand- meldeanlagen werden mithilfe sogenannter Alarmübertragungsanlagen auf die Feuerwehr aufgeschaltet, damit im Brandfall schnell alarmiert, geholfen und gelöscht werden kann. Für den normgerechten Betrieb einer Brandmeldeanlage muss die Verfügbarkeit dieser AÜA überwacht und dokumentiert werden. Die Feuerwehr ist hierfür nach den gesetzlichen Vorgaben nicht zuständig. Sofern durch die jeweilige Kommune kein Konzessionär oder Alarm-Provider mit dem Betrieb der AÜA beauftragt ist, ist der Betreiber oder Errichter dafür verantwortlich. Hier kann es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen, da weder der Betreiber noch die Fachfirma eine normenkonforme Lösung gewährleisten können.
Der Umgang mit gebrauchten oder vom Kunden beigestellten Produkten ist ein weiteres relevantes Branchenthema. Sofern eine technisch und rechtlich ordnungsgemäße Lösung mit den vom Kunden beigestellten Produkten nicht realisiert werden kann, sollte der Errichter darauf hinweisen und seine Bedenken dokumentieren. Die Sicherheit in Pflege- und Altenheimen ist vor dem Hintergrund der Kapazitätssituation in den Einrichtungen, der zunehmenden Verweildauer der Patienten und der absehbaren demografischen Entwicklung ein Thema von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Im Rahmen des Fachpressegesprächs berichteten die Experten über die sicherheitstechnischen Konstellationen und Mängel, auf die Planer, Errichter und Instandhalter hier im Alltag treffen sowie über mögliche Lösungsansätze.
Durch einige Änderungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) werden die Aufgaben des Elektroplaners und der ausführenden Elektrofirmen eindeutig dargestellt.
Im Zuge der Änderungen wurden 53 der 65 ATVs fachtechnisch und redaktionell überarbeitet. Für die Elektroplaner und ausführenden Elektrofirmen sind hier vor allem interessant: DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen sowie DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen. Über Einzelheiten wurde ebenfalls im Rahmen des Pressegespräches informiert.
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Änderungen und Ergänzungen der VOB/C DIN 18382 und DIN 18384:
- Die Angaben zur Baustelle und zur Ausführung wurden überarbeitet.
- Die zur Ausführung vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zu übergebenden notwendigen Unterlagen wurden konkretisiert und neu aufgestellt.
- Die Unterlagen, die zur Ausführung der beauftragten Elektroleistungen erforderlich sind, müssen als Montage- und Werkplanung, zur Abstimmung mit dem Auftraggeber eingereicht werden. Diese wurden im Detail aufgelistet. Nur nach diesen abgestimmten Unterlagen darf die Elektroinstallation erfolgen.
- Den Inbetriebnahme und die Einweisung des Auftraggebers wurden eindeutig beschrieben.
- Die Revisionsunterlagen, die detailliert dargestellt sind müssen, sind mit dem Abnahmeverlangen, einfach im Ordner, mit Inhaltsverzeichnis auch eindeutig sortiert, rechtzeitig vor dem Abnahmetermin zu Prüfung zu übergeben.
- Die besonderen Leistungen und die Nebenleistungen wurden konkret beschrieben.
- Die Regularien für die Abrechnung der Elektroarbeiten wurden genau dargestellt und festgelegt. Die Ermittlungen der Mengen hat aus Plänen zu erfolgen. Dazu müssen die Unterlagen prüfbar und mit entsprechenden Bezeichnungen versehen sein.
- Begriffsbestimmungen wurden im Anhang beigefügt.
Immer häufiger werden die Prozesse rund ums Bauen digitalisiert. Das stellt nicht nur die Planer vor Herausforderungen: Building Information Modeling gewinnt an Bedeutung. Die Elektrotechnische Fachplanung ist als Teil der TGA-Gewerke grundsätzlich am BIM Prozess beteiligt und muss den Anforderungen an den Gesamtprozess entsprechen. Vor allem ist aber der LoD (Level of Detail) der jeweiligen Planungsphase zu beachten und eine Überdetaillierung zu vermeiden. Es ist davon auszugehen, dass für die einzelnen Fachplanungen geeignete branchenspezifische Software zu Einsatz kommt. Von daher ist eine integrale Planung auf Basis eines „Open BIM“- Ansatzes ein mögliches Szenario. Die Arge hat sich bereits 2018 im Rahmen des „Planer-Info-Tages“ schwerpunktmäßig mit BIM beschäftigt, denn das Thema hat in der gesamten Elektroindustrie einen hohen Stellenwert.
Für die Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen hat die Arge Errichter und Planer ein neues Merkblatt veröffentlicht. Hier finden Betreiber alle Informationen zu Verantwortlichkeiten, Zyklen und Prozessen zur Begehung und Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen, die in Normen definiert sind. Das Merkblatt weist außerdem auf rechtliche Aspekte hin. Remote Services – also Dienstleistungen aus der Ferne – werden immer wichtiger.
Um die Belange aller sicherheitstechnischen Gewerke abzubilden und ihnen einen europaweit gültigen Rahmen zu geben, gibt es ein europäisches Normungsprojekt. Hier werden allgemeine Anforderungen, etwa an Anlagen oder Plattformen, definiert sowie applikationsspezifische Erfordernisse und Sonderfälle behandelt.