Günzburger begrüßt neues Produktionssicherheitsgesetz
„Die Verschärfung der Gesetzesnorm ist eine gute Sache, denn sie schützt den Verbraucher viel stärker als bisher.
Auf der anderen Seite werden aber auch wir Qualitätsanbieter und der qualifizierte Fachhandel gestärkt. Anbietern von Billigprodukten mit Sicherheitsmängeln wird der Zugang zum Markt erschwert.
Ich hoffe, dass die Zahl der schwarzen Schafe deutlich zurückgeht", sagt Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik.
Das Produktsicherheitsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Damit leistet es einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern. Im Gegensatz zum früheren Geräte- und Produktsicherheitsgesetz erstreckt sich der Nachfolger nun auch auf Produkte für den Eigengebrauch und auch Gebrauchtwaren.
„Mit der Einführung des Gesetzes stellt der Bundestag einmal mehr heraus, wie wichtig ihm der Verbraucherschutz in Deutschland ist. Die Stärkung des Sicherheitsniveaus zahlt sich für alle Beteiligte aus, denn je besser die Produkte, desto geringer werden die Unfallzahlen. Und wenn es international für Billiganbieter immer schwerer wird, ihre Ramschware anzubieten, dann verschwinden diese mangelhaften Produkte hoffentlich irgendwann ganz vom Markt", so Munk, der ein klarer Verfechter von geprüfter Markenware ist.
Mit Wohlwollen hatte Munk bereits im vergangenen Jahr die Verschärfung der DIN EN 131-2 begrüßt, die höhere Qualitätsanforderungen an Leitern stellt.
Mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz wird unter anderem das GS-Qualitätssiegel für „Geprüfte Sicherheit" gestärkt, denn das Gesetz schreibt jetzt vor, dass zu den GS-Zeichen auch eine Liste der ausgestellten Bescheinigungen von der Prüfstelle zu veröffentlichen ist (§ 21 Abs. 2). Nur durch diese Veröffentlichungspflicht ist es einem Importeur überhaupt erst möglich, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, bei der Einfuhr von Produkten die Richtigkeit und Gültigkeit des GS-Zeichens zu verifizieren.
Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage „Geprüfte Sicherheit" beeinflusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei, so der Gesetzgeber, der hart durchgreift: Missbräuche und Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz werden mit Bußgeldern geahndet. Wiederholungstätern drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Die Günzburger Steigtechnik setzt konsequent auf Qualität aus Deutschland, das Unternehmen produziert ausnahmslos am Firmensitz in Günzburg und wurde im Jahr 2010 als erstes Unternehmen überhaupt vom TÜV Nord mit dem zertifizierten Herkunftsnachweis „Made in Germany" zertifiziert.
Die Produkte des Spezialisten sind mit dem gültigen und rechtmäßigen GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit" ausgestattet und erfüllen bei der GS-Prüfung die strengen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes. Die Günzburger Steigtechnik gewährt auf ihre Produkte eine Qualitätsgarantie von 15 Jahren. Das Unternehmen hat ein funktionierendes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2008.